47-Jähriger hatte sich geistig Behinderter genähert Missbrauchsprozess endet mit Bewährungsstrafe

HENNEF/BONN · Dass er nach anfänglichem Zögern doch noch ein Geständnis ablegte, hat einem 47-Jährigen aus Hennef den direkten Gang ins Gefängnis erspart: Wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen wurde der arbeitslose Mann jetzt vom Bonner Landgericht zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Zwei Mal war es durch den Angeklagten zu sexuellen Übergriffen auf die geistig behinderte Tochter einer befreundeten Familie gekommen. Die erste Tat ereignete sich an Silvester 2010 in der Wohnung des 47-Jährigen. Kurz darauf, im Januar 2011, gab es einen zweiten Missbrauch der damals 15-Jährigen. Diesmal im Zimmer des Mädchens, in welchem der Angeklagte gemeinsam mit dem Mädchen übernachtet hatte. Zum Geschlechtsverkehr war es nicht gekommen.

Die Taten kamen ans Licht, als das Mädchen in der Behindertenschule laut Urteil "verliebt und freudestrahlend" von den Ereignissen berichtete. Daraufhin schalteten die Lehrer das Jugendamt ein und die 15-Jährige wurde wegen einer erkennbaren Gefährdung aus der Familie genommen.

Zur Rolle der Eltern des Kindes sagte der Kammervorsitzende: "Man muss es - zurückhaltend formuliert - unter der Rubrik leicht gemacht einordnen." Dies sei aber keine Entschuldigung für das Verhalten des Angeklagten. Auch wenn das laut Urteil "emotional ausgehungerte" Mädchen die Zuwendung durch den 47-Jährigen genossen habe, seien die Übergriffe dennoch "eine Sauerei" gewesen, so der Richter.

Der 47-Jährige habe es für sich ausgenutzt, dass die 15-Jährige nicht die Fähigkeit hatte, sich über ihre sexuelle Selbstbestimmung Gedanken zu machen. Hoch angerechnet wurde dem arbeitslosen Mann hingegen, dass er dem Opfer durch das Geständnis eine Aussage vor Gericht ersparte. Zudem gebe es im Gegensatz zu vielen Missbrauchsfällen keine Traumatisierung der Betroffenen. In der Einrichtung, in der die heute 19-Jährige momentan lebt, hat sie sich laut Urteil positiv entwickelt.

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