Wiederholungstäter muss für fünf Jahre in Haft Raub und sexuelle Nötigung

EITORF/BONN · Die Worte, die der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen am Montag über den 48 Jahre alten Angeklagten aus Eitorf fand, waren bezeichnend: "Es ist ein hohes Risiko, mit ihm befreundet zu sein: Entweder man wird beklaut oder missbraucht." Dies ist bereits in der Vergangenheit mehrfach so geschehen - und erneut im Frühjahr dieses Jahres.

Die Richter der zweiten großen Strafkammer des Bonner Landgerichts schickten den gelernten Schlosser nun für fünf Jahre hinter Gitter. Der unter Führungsaufsicht stehende Wiederholungstäter wurde wegen sexueller Nötigung sowie Raubes verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des Alkoholikers in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte wie berichtet noch vehement bestritten, eine 15 Jahre alte Schülerin im April in seiner Wohnung sexuell attackiert zu haben. Nach der Vernehmung des Mädchens legte er allerdings doch noch ein volles Geständnis ab. Unter einem Vorwand lockte der 48-Jährige das Mädchen damals in seine Wohnung und erklärte ihr dort, dass er gerne Sex mit ihr hätte.

Als sich die Jugendliche weigerte, wurde er laut Urteil zudringlich. Er entkleidete sie gegen ihren Willen und fasste sie unsittlich an. Als sich die 15-Jährige seinem Griff entwinden konnte, ließ er sie gehen. "Seien Sie froh, dass Sie die Kurve gekriegt und das Mädchen haben laufen lassen", so der Kammervorsitzende.

Im zweiten verurteilten Fall hatte der 48-Jährige es auf die Handtasche einer im Rollstuhl sitzenden Freundin abgesehen. Nachdem der Angeklagte bei der Frau zu Besuch war, hatte er ihr im Hauseingangsbereich laut Urteil blitzschnell die Handtasche entrissen und war davon gerannt. Mit den erbeuteten 130 Euro Bargeld kaufte sich der Eitorfer sofort neuen Alkohol. Die Handtasche warf er einfach in ein Gebüsch. Schmitz-Justen: "Das ist nicht nur mies, das ist ehrlich gesagt unterste Schublade."

Das Gericht riet dem Angeklagten, die angeordnete Alkoholtherapie durchzuhalten, auch wenn es eine "harte Zeit" werde. Zudem versuchte der Vorsitzende dem Schlosser klar zu machen, dass bei der Begehung einer weiteren einschlägigen Straftat die Verhängung der Sicherungsverwahrung droht.

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