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Eitorfer verurteilt
Mit gekauftem Falschgeld im Supermarkt eingekauft
Von Sebastian Fink
SIEGBURG. Ein gefälschter Hundert-Euro-Schein war einem 25-jährigem gelernten Maurer zum Verhängnis geworden, als er 2009 mit diesem seine Supermarkteinkäufe bezahlen wollte. Zuvor hatte er von einem 49-Jährigen 25 falsche Hunderter für 1500 Euro gekauft. Vor dem Amtsgericht Siegburg wurde er nun zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Der eigentliche Fälscher der Scheine wurde bereits im August zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Dass der 25-jährige Angeklagte soviel Geld, noch dazu das des Vaters, für Falschgeld ausgab, konnte Richter Ulrich Wilbrand nicht nachvollziehen: "Ich weiß echt nicht, wie man 1500 Euro für 2500 Euro Falschgeld zahlen kann - noch dazu, wenn es in einer so schlechten Qualität ist." Seit Jahren leidet der Eitorfer unter einer Psychose, befand sich zuletzt auch in einer Klinik und konnte deshalb nicht zusammen mit dem Falschgeld-Drucker im August verurteilt werden.
Als überaus dilettantisch hatte Wilbrand in der vorherigen Verhandlung das Vorgehen des 49-jährigen Falschgeld-Druckers bezeichnet. Der Vater fünfer Kinder hatte die Scheine auf gewöhnliches Papier gedruckt und nicht wie bei Echtgeld auf Papier aus Baumwollfasern. Das Resultat war dementsprechend dürftig - die Scheine hatten weder Wasserzeichen noch Hologramm oder Sicherheitsstreifen.
Vor Gericht beteuerte der 25-Jährige, der aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist, dass er nur einen einzigen Schein in Umlauf gebracht hatte. Die restlichen Blüten habe er vernichtet oder der Polizei ausgehändigt. Aufgrund der Qualität der Scheine wurde das Vergehen als minder schwerer Fall eingestuft.
"Trotzdem haben Sie sich das Geld beschafft und 100 Euro in Umlauf gebracht", erklärte der Richter die neunmonatige Bewährungsstrafe. Die 1500 Euro hätte er nach Ansicht Wilbrands sinnvollerweise in den Unterhalt seines sechsjährigen Sohnes investieren sollen.
Artikel vom 01.12.2012
Rhein-Sieg-Kreis
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