Prozess in Bonn Kein Schmerzensgeld für Sturz auf Friedhof

EITORF/BONN · Diesen Friedhofsbesuch hat eine 77 Jahre alte Eitorferin in schmerzhafter Erinnerung: Beim Verlassen der Grabstelle ihres Mannes stürzte die Frau und fiel auf die Hand. Die Folge: Ein Bruch der rechten Mittelhand. Vor dem Bonner Landgericht forderte die Frau jetzt in einem Zivilprozess von der Gemeinde Eitorf ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3000 Euro.

Die Klägerin warf der Gemeinde eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Zunächst schilderte die 77-Jährige, dass sie bei dem Friedhofsbesuch im Oktober 2012 auf einen schmalen Begrenzungsstein zwischen dem Grab und dem Gehweg getreten sei. Da dieser ihren Angaben zufolge locker war, sei sie ins Straucheln geraten und gestürzt. In den Augen der Frau hätte der lockere Stein allerdings bei einer Kontrolle auffallen und repariert werden müssen.

Von der beklagten Gemeinde wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Begrenzungssteine entlang des Gehwegs nicht zum Betreten gedacht sind. Ihre einzige Aufgabe sei es, ein Abrutschen der Erde auf den Weg zu verhindern.

Dieser Ansicht schlossen sich die Richter der 1. Zivilkammer an. Es sei offensichtlich, dass die Steine zum Betreten weder geeignet noch gedacht seien. Der Kammervorsitzende Stefan Bellin: "Ein Friedhofsbesucher darf nicht damit rechnen, gefahrlos auf eine derartige Einfassung treten zu können."

An dieser Einschätzung änderte auch der zweite Vortrag der Klägerin nichts. Sie hatte angegeben, dass sie möglicherweise mit ihrer Fußspitze an dem Stein hängen geblieben sein könnte. In diesem Fall, so das Gericht, bestehe noch nicht einmal ein Zusammenhang zwischen der behaupteten Pflichtverletzung und dem Unfall. Daher nahm der Anwalt der Frau die Klage schließlich auf Anraten des Gerichts zurück.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 433/13

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