Tötungs-Verfahren gegen Ehemann eingestellt Ehefrau wollte mit Morphium sterben

EITORF/BONN · In zweiter Instanz hat gestern der Fall eines 44 Jahre alten Eitorfers, der seine kranke Ehefrau (53) mit Morphiumtabletten und einer Morphiumspritze umbringen wollte, die Gerichte beschäftigt. Vor der Berufungskammer des Bonner Landgerichts ging es um die Frage, ob sich der Angeklagte tatsächlich der versuchten Tötung auf Verlangen schuldig gemacht hat.

Das Siegburger Amtsgericht hatte den Mann deswegen im März zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro (30 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Die Berufungsrichter kamen nun jedoch zu einer anderen rechtlichen Wertung des Falles: Sie gehen davon aus, dass es einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch der Tötung gegeben hat.

Da die unter einer chronischen Lungenkrankheit leidende 53-Jährige im Mai des vergangenen Jahres sterben wollte, hatte ihr Mann ihr abends die Medikamente verabreicht. Da der Tod jedoch nicht eintrat, rief der 44-Jährige am Folgetag den Pflegedienst und den Notarzt.

In den Augen der Berufungsrichter hat der Angeklagte dadurch aktiv verhindert, dass seine Frau stirbt. Die Richter am Landgericht waren sich sicher, dass die Frau hätte sterben können, wenn der Ehemann nichts unternommen hätte.

Fraglich war am Ende der Verhandlung, in der keine Zeugen gehört wurden, nur noch, ob sich der Angeklagte der Körperverletzung schuldig gemacht hat. Dies kam für das Gericht durchaus in Betracht, da zwar eine Einwilligung durch die Frau vorlag, die Einwilligung aber "gegen die guten Sitten" verstoßen haben könnte.

Letztlich stimmten alle Seiten zu, dass das Verfahren in diesem Punkt vorläufig eingestellt wird: Wenn der Angeklagte die angeordnete Geldauflage in Höhe von 500 Euro an die Stiftung Deutsche Kinderkrebshilfe gezahlt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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