Bornheimer Rheinufer Bund muss Sanierung bezahlen

BORNHEIM · Der Bund ist für die provisorischen Sicherungsmaßnahmen am Bornheimer Rheinufer zuständig und muss sie auch bezahlen. So lautet ein Urteil, das das Verwaltungsgericht Köln am gestrigen Dienstag gefällt hat. Abschließend dürfte der Urteilsspruch allerdings nicht sein.

Und damit bleibt wohl auch noch offen, wer die dauerhafte Sanierung des Rheinufers übernehmen wird. Dazu sprachen die Richter nämlich erst gar kein Urteil.

Wie berichtet, ist das Bornheimer Rheinufer instabil. Es besteht die Gefahr, dass Teile der Böschung abrutschen könnten. Von November 2013 bis weit ins Jahr 2014 war das Rheinufer von den Rheinterrassen in Widdig bis zur Einmündung in Höhe der Siegstraße in Hersel gesperrt. Seit Juni 2014 weist die Stadt Bornheim mit Schildern auf mögliche Gefahren sowie auf bestimmte Fahr- und Halteverbote hin. Klar ist: Es muss Sanierungsarbeiten geben.

Aber: Wer soll sie bezahlen? Nach Ansicht der Stadt und des Landes NRW ist der Bund in der Pflicht. Der Bund, vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), sieht wiederum die andere Seite beziehungsweise die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, also auch Privatpersonen, in der finanziellen Verantwortung.

In den Jahren 2010/2011 waren provisorische Sicherungsmaßnahmen des unteren Bereichs in Uedorf und Widdig erfolgt, um den Hang zu stabilisieren. Tonnenschwere Steine wurden in die Böschung gekippt. Zuvor hatten Stadt, Land und WSV nach langem Hickhack im Oktober 2009 eine Vereinbarung geschlossen. Sie besagt: Die Kosten von 1,4 Millionen Euro teilen sich Land und WSV. Anschließend soll gerichtlich geklärt werden, wer letztlich die Rechnung bezahlt, mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West als Klägerin

Dazu waren die Parteien gestern vor Gericht erschienen. In der mündlichen Verhandlung machte der Vorsitzende Richter Klaus Judick klar, was die Kammer von dem Verfahren hält. "Die Sinnhaftigkeit der Klage erschließt sich uns nicht so richtig", so Judick. In seiner Begründung verwies er im Wesentlichen darauf, dass - nachdem die Vereinbarung geschlossen wurde und bevor die Maßnahmen erfolgten - eine Änderung im Wasserhaushaltsgesetz erfolgt sei. Nun sei "nicht mehr so recht erkennbar", wieso das Land noch bezahlen müsse, sagte der Richter.

Daher wies das Gericht die Klage des Bundes als unbegründet ab. Einen weiteren Klageantrag der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West ließ das Gericht erst gar nicht zu - nämlich den Antrag auf Feststellung, dass der Bund auch die endgültige Sanierung nicht zu verantworten und demnach nicht zu bezahlen habe. Der Antrag sei "so was von unzulässig, unzulässiger geht es kaum", befand Judick. Grund dafür sei, dass nicht einmal feststehe, welche Arbeiten genau erforderlich seien. "Das Gericht wird keine Rechtsgutachten dazu erstellen", so der Richter.

Mit dem gestern gefällten Urteil dürfte der Streit um die Kosten für die Sanierung des Rheinufers aber nicht beendet sein - sowohl für die bereits erfolgten Maßnahmen als auch für die endgültigen Arbeiten. Es ist wahrscheinlich, dass der Bund in Berufung geht und weitere Instanzen ins Spiel kommen. "Die Kammer geht davon aus, nur Durchlaufstation zu sein", sagte Judick. "Wir sind ein notwendiges Übel." Der Richter wies auch auf mögliche andere Verfahren zu Sanierungen von Uferabschnitten hin. Judick: "Das Rheinufer in Deutschland ist bekanntlich sehr lang."

Das sagt die Stadt

Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts. "Wir haben jetzt eine hohe Erwartungshaltung an den Bund", so Henseler, "denn die Sanierung des nicht-standsicheren Rheinufers in Uedorf und Widdig ist dringend notwendig."

Die Stadt erwarte daher, dass der Bund nun keine weiteren Gerichtsinstanzen bemühe und juristische Diskussionen führe, sondern zügig weitere Sanierungsmaßnahmen umsetze, ohne die Anwohner finanziell zu belasten. Sobald das Urteil schriftlich vorliege, wolle man es auswerten und sich mit den Anwohnern abstimmen, teilt die Stadt mit. Gegebenenfalls solle es eine weitere Anwohnerversammlung geben.

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