Prozess vor Bonner Landgericht Zweieinhalb Jahre Haft für Überfall

BORNHEIM/BONN · Es waren wohl noch nicht einmal 100 Euro, die ein 30-Jähriger bei einem bewaffneten Überfall auf einen Busfahrer in Bornheim erbeutete. Die Tat brachte dem einschlägig vorbestraften Mann nun allerdings eine mehrjährige Freiheitsstrafe ein.

Die Richter der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verurteilten den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe. Zudem wurde die Unterbringung des alkohol- und drogenabhängigen Räubers in einer Suchtklinik angeordnet. Wie berichtet, war der Angeklagte am Abend des 26. August 2014 mit einem Bus der Linie 633 bis zur Endhaltstelle an der Europaschule in Bornheim gefahren. Laut Urteil trug der 30-Jährige ein Messer bei sich, weil er angeblich befürchtete, sich gegen Gläubiger aus der Drogenszene wehren zu müssen - oder weil er bereits beim Einsteigen geplant hatte, den Busfahrer auszurauben.

An der Endhaltestelle wartete er, bis alle Fahrgäste ausgestiegen waren. Dann zückte er das Messer und bedrohte den 45 Jahre alten Fahrer. Mit dem Messer klopfte er zudem mehrfach demonstrativ auf die Kasse, die der Fahrer öffnen sollte. Der bedrohte 45-Jährige gab dem Räuber Geld aus dem Wechselgeldautomaten und aus einer Geldbörse. Wie viel genau, blieb unklar: Laut Anklage erbeutete der Mann rund 100 Euro, er selbst hatte vor Gericht behauptet, nur 30 Euro erbeutet zu haben.

Fahndung mit Fotos überführte Täter

Der Räuber, der vor dem Überfall nach eigenen Angaben eine Flasche Rum und eine halbe Flasche Wodka getrunken sowie Drogen konsumiert hatte, ließ auf der Flucht in Tatortnähe das Messer fallen - was die Ermittler freute, da an dem Messer DNA-Spuren von ihm gefunden wurden. Zudem half eine Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos der Überwachungskamera aus dem Bus bei der Suche nach dem Täter, der auffällige weiße Kopfhörer getragen hatte.

Die Richter folgten mit dem Urteilsspruch dem in ihren Augen "überaus maßvollen Antrag der Staatsanwaltschaft". Dafür habe es "gute Gründe" gegeben, beispielsweise eine eingeschränkte Schuldfähigkeit und die Annahme eines minder schweren Falles, so die Richer. Dass der Räuber aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums jedoch schuldunfähig war, konnte laut Urteil sicher ausgeschlossen werden. Der 30-Jährige sei bei dem Messer-Überfall "zielorientiert und konzentriert" vorgegangen.

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