Wasserversorgung in Bornheim Verband sieht Rechtsverstoß

BORNHEIM/WESSELING · Nach Ansicht des Wasserbeschaffungsverbands Wesseling-Hersel (WBV) ist der Beschluss des Betriebsausschusses zur Bornheimer Wasserversorgung rechtswidrig.

Das geht aus einem Schreiben von Verbandsvorsteher Frank Röttger an Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler hervor. Wie berichtet, hatte der Betriebsausschuss entschieden, die Wasserversorgung auf eine ausschließliche Belieferung durch den Wahnbachtalsperrenverband (WTV) umzustellen.

Kommunalrechtlich sei der Beschluss keine geeignete Grundlage für eine "so weitreichende Entscheidung", schreibt Röttger unter anderem. Ebenso gelte wasserrechtlich der Vorrang der ortsnahen Versorgung. Und: "Verbandsrechtlich hat die Stadt Bornheim es uns auch weiterhin zu ermöglichen, unsere Aufgabe zur Wasserlieferung erfüllen zu können, und sie ist nicht berechtigt, durch ein Ausscheren erhebliche Kostensteigerungen für die anderen Verbandsmitglieder zu verursachen."

Nach Ansicht des WBV sollte Henseler den Beschluss beanstanden. "Wir geben auch zu bedenken, dass es der WBV nicht tatenlos hinnehmen darf, wenn die Stadt Bornheim - etwa im Anschluss an eine gleichlautende Ratsentscheidung - ihr Wasser künftig in vollem Umfang beim WTV bezieht", schreibt Röttger. Weiter teilt er mit, dass durch eine Beanstandung deutlich gemacht werde, "dass auf die Stadt Bornheim im Falle einer Umsetzung eines gleichlautenden Beschlusses [...] Auseinandersetzungen mit dem WBV zukommen können."

Wie berichtet, hatte Bürgermeister Henseler das Thema Wasserversorgung auf die Tagesordnung der Ratssitzung am Donnerstag gesetzt. Eine Beanstandung plane er aber nicht, wie er auf Anfrage mitteilte. "Ich habe das Schreiben des WBV gelesen und zur Kenntnis genommen", sagte er. Mit seiner Vorlage für den Rat möchte er die Dimension des Beschlusses deutlich machen.

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