Wasserversorgung in Bornheim Umfassende Prüfung soll her

BORNHEIM · Drei Seiten lang ist die Vorlage des Bürgermeisters zur Bornheimer Wasserversorgung für die Ratssitzung am Donnerstag, 2. Oktober. Vergangene Woche hatte Wolfgang Henseler mitgeteilt, dass er das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, jetzt ist die Vorlage im Bornheimer Ratsinformationssystem einsehbar.

Konkret möchte Henseler vom Rat beauftragt werden, die "rechtlichen, finanziellen und technischen Bedingungen zu prüfen und darzustellen, unter denen eine Wasserversorgung in der Stadt Bornheim durch den ausschließlichen Wasserbezug beim Wahnbachtalsperrenverband (WTV) unter dem gleichzeitigen Verzicht auf die Wasserlieferung durch den Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) möglich wäre", wie es im Beschlussentwurf wörtlich heißt.

"Wegen rechtlicher Bedenken" sei der Bürgermeister veranlasst worden, den Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des Rats zu setzen, ist der Vorlage weiter zu entnehmen. Henseler bezieht sich dabei auf die Entscheidung der Mitglieder des Betriebsausschusses vom 4. September. Mit sieben zu sechs Stimmen hatten die Kommunalpolitiker entschieden, dass das Wasser der Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt komplett vom WTV geliefert werden soll. CDU, ABB und Grüne waren dafür, SPD, UWG, FDP und Linkspartei dagegen. Noch wird das Wasser zu 75 Prozent vom WBV sowie zu 25 Prozent vom WTV geliefert.

Rechtliche Bedenken hat Henseler, wie der Ratsvorlage zu entnehmen ist, etwa im Hinblick darauf, dass der Betriebsausschuss gar nicht "für die Entscheidung über das Wasserversorgungskonzept sowie über grundsätzliche und strategische Entscheidungen des Eigenbetriebs Wasser der Stadt Bornheim" zuständig sei. Henseler begründet dies mit Verweisen auf die Hauptsatzung der Stadt, die Zuständigkeitsordnung der Stadt, die Eigenbetriebsverordnung NRW sowie auf die Betriebssatzung des Wasserwerks. Daraus gehe hervor, dass der Rat für die Entscheidung zum Wasserversorgungskonzept zuständig sei. "Der Betriebsausschuss kann diese nur vorberaten", schreibt Henseler. Darüber hinaus habe eine Änderung des Wasserbezugs Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Wasserwerks sowie die Gebühren und damit auf die Wasserversorgungssatzung. In beiden Fällen liege die Zuständigkeit beim Stadtrat.

Zugleich will Henseler weitere rechtliche und finanzielle Aspekte prüfen. Etwa die Frage, ob eine Vollversorgung durch den WTV gegen Paragraf 50 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes verstößt. Dieser besagt: "Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen."

Ebenso wirft Henseler die Frage auf, ob die Stadt aus dem Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) austreten kann oder nicht. Bereits mehrfach stand die Summe von 240 000 Euro jährlich im Raum, die Bornheim zahlen müsste, wenn die Stadt nicht austreten könnte. Auch in der Vorlage ist sie zu finden.

Ingesamt sieht Henseler Mehrkosten von bis 780 000 Euro jährlich durch den Wechsel der Wasserversorgung auf die Stadt zukommen. Darunter fielen die Zahlungen an den WBV, aber auch die höheren Kosten für das WTV-Wasser. Hier möchte Henseler die Frage geklärt haben, ob diese Kosten auf die Wassergebühren umgelegt werden können oder im Haushalt aufgefangen werden müssen. Auch weist der Bürgermeister auf die Gutachten des Ingenieurbüros H2U.aqua.plan hin. Gutachter Andreas Holy hatte unter anderem auf mögliche Schäden an Leitungen bei einem Wechsel der Wasserversorgung hingewiesen. Auch dieses Problem muss laut Henseler noch geklärt werden.

Wie der Bürgermeister auf Anfrage des General-Anzeigers sagte, gehe es nicht darum, Dinge zu blockieren. So habe es auch bereits erste Gespräche mit dem WTV über die Vollversorgung und deren technische Umsetzung gegeben. Mit seinem Beschlussvorschlag wolle er die Konsequenzen der Entscheidung des Betriebsausschusses aufzeigen. "Ich möchte dem Rat deutlich machen, was alles zu prüfen ist." Eine schnelle Entscheidung verbiete sich, ist der Vorlage zu entnehmen. Nun ist der Rat gefragt.

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