Einkaufszentrum in Roisdorf Stadt soll Beschluss zu Grundstücken vertagen

BORNHEIM-ROISDORF · Die Vertreter des Bürgerbegehrens "Grundstücksverkäufe Roisdorf" haben nach der Klage auf Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nun auch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Eilantrag) beim Verwaltungsgericht Köln gestellt.

Das teilte am Freitag die Bornheimer Verwaltung mit. Das Verwaltungsgericht hat deshalb Bürgermeister Wolfgang Henseler gebeten, bis zur Entscheidung in dem Eilverfahren keinen Beschluss über den Verkauf der städtischen Grundstücke im Bereich des Rewe-Centers zu fassen und die entsprechenden Punkte von den Tagesordnungen des Planungsausschusses am Mittwoch, 26. März, und des Rats am Donnerstag, 27. März, zu nehmen.

Dem Gericht soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, ordnungsgemäß über den Eilantrag zu entscheiden. Da nach der Geschäftsordnung des Bornheimer Rats für die Absetzung von Tagesordnungspunkten jedoch ein Beschluss des entsprechenden Gremiums erforderlich sei, hätten Henseler und die Fraktionsvorsitzenden eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln abgegeben, heißt es weiter. In dem Eilverfahren ist laut Verwaltung mit einer kurzfristigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zu rechnen.

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