Verwaltungsgericht Köln Roisdorfer Bürgerbegehren ist unzulässig

BORNHEIM-ROISDORF · Das Bürgerbegehren "Grundstücksverkäufe Roisdorf" ist unzulässig. Ein entsprechendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag gefällt. Zugleich hat es einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (Eilantrag) abgelehnt.

Wie das Gericht zur Begründung in einer Pressemitteilung ausführte, sei die Fragestellung des Bürgerbegehrens, die sich gegen den Verkauf städtischer Grundstücke in Roisdorf richte, "für den Bürger ohne eine genaue Bezeichnung der Grundstücke nicht hinreichend verständlich". Eine solche Bezeichnung könne grundsätzlich mit einem Lageplan vorgenommen werden.

Ein solcher Plan sei jedoch nur bei einem Teil der eingereichten Unterschriftenlisten auf der Rückseite abgedruckt gewesen. Listen ohne Plan könnten nicht berücksichtigt werden. Dadurch verfehle das Begehren das erforderliche Unterschriftenquorum deutlich.

Mit dem Urteil hat das Gericht einen Ratsbeschluss bestätigt. Ende Januar hatte der Rat mit 26 zu 16 Stimmen das Begehren für unzulässig erklärt. Die Initiatoren waren daraufhin vor Gericht gezogen. Aufgrund des Eilantrags war der Verkauf der Grundstücke im Bereich des Rewe-Centers Ende März in Rat und Planungsausschuss von der Tagesordnung genommen worden.

Den Bebauungsplan für das in dem Bereich geplante Einkaufszentrum hatte der Rat mit 24 zu 19 Stimmen beschlossen. Gegen das Urteil kann laut Gericht innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt werden. Bezüglich des Eilantrags sei eine Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich.

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