Genehmigungsverfahren für sechs Windräder bei Sechtem Letzte Einwände werden geprüft

BORNHEIM-SECHTEM · Das Genehmigungsverfahren für sechs Windräder bei Sechtem steht laut dem Rhein-Sieg-Kreis kurz vor dem Abschluss. Alles Substanzielle sei geprüft, es gebe aber noch letzte Einwände, sagt Kreispressesprecherin Rita Lorenz.

 Das Verfahren ist fast beendet: In der Nähe der Wesselinger Windräder möchte die Firma Enercon auf Bornheimer Gebiet sechs Anlagen errichten.

Das Verfahren ist fast beendet: In der Nähe der Wesselinger Windräder möchte die Firma Enercon auf Bornheimer Gebiet sechs Anlagen errichten.

Foto: Roland Kohls

Anfang des neuen Jahres solle das Verfahren abgeschlossen sein. Wie berichtet, plant die Firma Enercon in der Konzentrationszone nahe der Hochspannungstrasse sechs Windräder des Typs E-92 mit einer Spitzenleistung von 2,35 Megawatt aufzustellen.

Sie werden eine Turmhöhe von 104 Metern sowie einen Rotordurchmesser von 92 Metern haben; damit reichen die Riesen 150 Meter in die Höhe. Kostenpunkt: rund 3,3 Millionen Euro pro Anlage. Den Bau hatte die Firma bereits im Februar beantragt, für den Rhein-Sieg-Kreis ist es als Genehmigungsbehörde das erste Verfahren dieser Art.

Laut Wolfgang Paulus, Leiter der Bornheimer Stabsstelle Umwelt und Agenda, gibt es derzeit noch zwei "Baustellen": Zum einen müsse noch ein Flächennachweis für Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz erbracht werden.

Und zum anderen liege noch eine ablehnende Stellungnahme des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung bezüglich einer Störung des Drehfunkfeuers vor, so Paulus. "Wir sind aber nach wie vor guter Dinge."

Er betont aber auch: "Die Zeit läuft uns weg." Denn: 2016 würden verschärfte Bedingungen bei der Förderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Wenn sich der Bau der Anlagen zu sehr verschiebe, "geraten wir in Schwierigkeiten", sagt Paulus.

Sobald die Genehmigung vorliege, könne Enercon mit dem Ausbau der Wege beginnen. Als Zufahrt zu den geplanten sechs Windrädern sollen bereits vorhandene Wirtschaftswege dienen. "Sie müssen lediglich in den Kurvenbereichen verbreitert werden", sagt Paulus.

Mit den Grundstückseigentümern sei das alles geklärt. "Es gibt vollständige Vertragsregelungen", so der städtische Umweltexperte weiter. Bedenken gegenüber dem Standort der Windanlagen hat Paulus nicht.

Die ausgewiesene Zone bei Sechtem sei kein Landschaftsschutzgebiet, zudem habe es umfangreiche Untersuchungen zum Artenschutz gegeben, so der Agendabeauftragte. Kritik kommt allerdings von den Liberalen.

Laut FDP ist die Errichtung der Anlagen an dieser Stelle ein Fehler und gefährlich für die Tierwelt. "Bei uns im Rheintal herrscht mehr Flaute als kräftiger Wind, die Anlagen sind also nicht nur eine Gefahr für Tiere, sondern auch noch ineffizient", teilt Stefan Klein, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, in einer Erklärung mit. Es sei nicht ersichtlich, warum man sich auf die Errichtung der Windräder in Bornheim versteift habe.

Die Überlegungen, an dieser Stelle Anlagen zu bauen, gehen bereits einige Jahre zurück; schon im Jahr 2007 hatte Enercon Interesse bekundet und einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Konzentrationszone im Flächennutzungsplan gestellt.

Bis dahin waren lediglich Windräder bis zu einer Höhe von 100 Metern erlaubt. Im Mai 2011 passte dann die Stadt die Vorgaben an. Nun dürfen die Anlagen bei Sechtem bis zu 150 Meter hoch sein.

Bürgerbeteiligung

Die Stadt Bornheim möchte den Bürgern ermöglichen, sich an einer oder zwei der sechs Anlagen zu beteiligen. Sie sollen als sogenannte Bürgerwindräder fungieren. Derzeit werden laut Stadtbetrieb Bornheim verschiedene Betreibermodelle geprüft. Die Unternehmensberatung BBH-Consult ist dabei, die Vor- und Nachteile einer Bürgergenossenschaft als Beteiligungsmöglichkeit für Bürger darzustellen, sowie Hinweise zu geben, inwiefern andere Varianten vorteilhafter wären, etwa eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG). Das Ergebnis der Abwägung soll dann dem Bornheimer Rat mitgeteilt werden.

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