Gericht weist Anwohnerklage ab Lärmschutz: Stadt gewinnt Prozess

BORNHEIM/KÖLN · Es sind Fahrzeuglärm und Autoabgase, die Rainer Düx am Montag in Saal 150 des Verwaltungsgerichts Köln geführt hatten. Beides habe in der Bornheimer Burgstraße, in der Düx ein Grundstück besitzt, in den vergangenen Jahren stark zugenommen, weil immer mehr Fahrzeuge die Straße benutzten

 Ein Auto biegt von der Wallrafstraße in die Burgstraße ab. Vor Gericht ging es um das Verkehrsaufkommen in der Straße.

Ein Auto biegt von der Wallrafstraße in die Burgstraße ab. Vor Gericht ging es um das Verkehrsaufkommen in der Straße.

Foto: Roland Kohls

Drei Gründe sieht er dafür: der im Jahr 2003 in Betrieb genommene Autobahnanschluss Bornheim und - ganz aktuell - die Einbahnstraßenregelung auf der Königstraße sowie der geplante Wegfall von Parkplätzen auf dem Peter-Fryns-Platz.

Daher solle die Stadt einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung auf der Burgstraße leisten und dazu die Wallrafstraße zwischen Burg- und Secundastraße für den Kfz-Verkehr sperren - ganz so, wie es auch ein Bericht zur Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2003 im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts vorschlägt.

Zur Durchsetzung seiner Forderung war Düx vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen. Allerdings ohne Erfolg. Die Richter um die Vorsitzende Richterin Rita Zimmermann-Rohde gaben dem Antrag nicht statt.

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte Zimmermann-Rohde Zweifel geäußert, dass die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt Maßnahmen ergreife muss - mit Verweis auf die aktuellen Bauarbeiten im Bereich der Königstraße.

"Das ist die schlechtest mögliche Situation", sagte sie. Allerdings hat sich die Stadt auf Anregung der Richter bereiterklärt, spätestens vier Monate nach Abschluss der Arbeiten im Bereich Königstraße, Pohlhausenstraße und Peter-Fryns-Platz sowie der Inbetriebnahme der Straßen eine neuerliche Verkehrszählung unter anderem im Bereich Burgstraße/Wallrafstraße durchzuführen.

Zuvor hatte Andreas Erll, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung, als einer der beiden Vertreter der Stadt Bornheim vor Gericht erläutert, dass die Burgstraße keine reine Wohnstraße sei. Sie sei eine Sammelstraße mit weitergehender Verbindungsfunktion.

Auch hätten Messungen 2013 beziehungsweise 2014 nur ein Verkehrsaufkommen, das üblich für Sammelstraßen sei, im unteren bis mittleren Bereich ergeben. Zudem sei auf der Straße Tempo 30 vorgeschrieben, und der Lkw-Anteil sei sehr gering. Bereits vor der Anregung der Richter führte Erll aus, dass Verkehrsmessungen nach Ende der Bauarbeiten im Bereich der "Kö" geplant seien.

Eine Sperrung sei überdies nur das letzte Mittel zur Verkehrsberuhigung, so Erll. Zusammen mit seinem Anwalt Rainer Schmitz hielt Düx dagegen. Von einem geringen Lkw-Anteil auf der Burgstraße zu sprechen, sei "schlichtweg gelogen".

Schon um 5 Uhr morgens rolle der Anlieferverkehr für den Supermarkt an. Dazu kämen zahlreiche Schulbusse.

Ebenso könne keine Rede davon sein, dass sich durchgängig an Tempo 30 gehalten werde. Auch im Interesse der Schüler der Johann-Wallraf-Schule sollte die Sperrung erfolgen, befand Düx. "Ich stifte gerne die Pfosten dazu."

Dass nach Ende der Bauarbeiten der Verkehr erneut gemessen werde, sehe er als Vertröstung an. Wie Rechtsanwalt Schmitz nach der Verhandlung dem GA sagte, wollen sein Mandat und er das weitere Vorgehen besprechen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

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