Reiterhof am Brombeerweg in Roisdorf Henseler beanstandet Beschluss

BORNHEIM-ROISDORF · Die Politik wird sich erneut mit dem geplanten Reiterhof am Brombeerweg in Roisdorf beschäftigen. Wie Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler am Montag auf GA-Anfrage sagte, sei die Ende Mai angekündigte Prüfung hinsichtlich einer Beanstandung des Beschlusses zu dem Bauvorhaben weitgehend abgeschlossen.

 Uwe Heynmöller möchte einen Reiterhof bauen.

Uwe Heynmöller möchte einen Reiterhof bauen.

Foto: Axel Vogel/Archiv

"Ich gehe davon aus, dass ich den Beschluss beanstanden muss", so Henseler. Die Beanstandung wird dann in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch, 19. August, behandelt.

Wie berichtet, hatte der Ausschuss dem Bauvorhaben am 27. Mai eine Abfuhr erteilt. Zwar war die Entscheidung nichtöffentlich gefallen, Henseler hatte im Nachgang aber bestätigt, "dass es kein positives Ergebnis zur Baugenehmigung gab". Mit der angekündigten Beanstandung ist nun aber offen, ob es dabei bleibt. Nach Paragraf 54 der Gemeindeordnung des Landes NRW hat ein Bürgermeister einen Beschluss des Rates oder eines Ausschusses zu beanstanden, wenn dieser gegen das geltende Recht verstößt.

Daraus lässt sich folgern, dass eine Baugenehmigung für den geplanten Reiterhof nicht hätte verweigert werden dürfen. Folgt der Ausschuss nun der Beanstandung, ist der Beschluss aufgehoben. Folgt er ihr nicht, geht die Sache in den Stadtrat.

Wie berichtet, hat Uwe Heynmöller aus Alfter vor drei Jahren eine Baugenehmigung für einen Reiterhof für maximal 40 Pferde in der Nähe des Herrenhauses Buchholz beantragt. Einen Disput um die notwendige Ausnahmeerlaubnis für den Bau im Landschaftsschutzgebiet zwischen Heynmöller, dem Rhein-Sieg-Kreis als genehmigender Behörde und der Bezirksregierung Köln hatte das Verwaltungsgericht Köln Ende Januar mit einem Vergleich beendet.

Nun war die Bornheimer Politik am Zug. Zwar sind Baugenehmigungen in der Regel Angelegenheiten der laufenden Verwaltungstätigkeit. Dass sich der Ausschuss dennoch damit befasst, liegt an der Zuständigkeitsordnung der Stadt Bornheim: Paragraf 9, Abschnitt 2, Satz 2, besagt, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches (Bauen im Außenbereich) entscheidet, "wenn diese Vorhaben von erheblicher städteplanerischer Bedeutung sind".

Kritik an dem geplanten Reiterhof kommt vor allem vom Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) und dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND). Beide Organisationen sehen durch das Bauvorhaben den Schutz der Vorgebirgslandschaft gefährdet.

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