Rat wollte Stopp der Straßenarbeiten Henseler beanstandet Beschluss

BORNHEIM · Bürgermeister Wolfgang Henseler beanstandet den jüngst gefällten Ratsbeschluss zur Königstraße. Genauer gesagt: Punkt 4, der einen sofortigen Stopp der Arbeiten vorsieht, die sich ausschließlich auf die Einbahnstraße beziehen. Seine Entscheidung teilte Henseler am Donnerstag mit.

Wie berichtet, hatte sich der Rat Anfang Juli für eine verkehrsberuhigte Zweibahnlösung zwischen Pohlhausen- und Secundastraße ausgesprochen. Zugleich wurde Henseler beauftragt, detailliert darzulegen, welche Kostenverschiebungen im Vergleich zur Einbahnstraßenlösung zu erwarten seien. Zudem sollen eben alle Einbahnstraßen-Arbeiten gestoppt werden.

25 zu 24 hatte das Ergebnis nach geheimer Abstimmung gelautet. Bereits in der Ratssitzung hatte Henseler angekündigt, eine Beanstandung prüfen zu lassen.

Wie Henseler nun gestern ausführte, verstoße der unter Punkt 4 gefasste Beschluss gegen Paragraf 75 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und damit gegen geltendes Recht. Der Satz besagt wörtlich: "Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen."

Henseler stützt sich dabei auf ein juristisches Gutachten der Kölner Anwaltskanzlei Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner. In diesem kommen die Anwälte Stefan Hertwig und Andreas Haupt unter anderem zu dem Ergebnis, dass Punkt 4 des Ratsbeschlusses voraussichtlich zu "einer erheblichen Kostensteigerung durch Bauverzögerungskosten" führt.

"Die Auslösung solcher Kosten durch eine politische Kehrtwende bei unveränderter tatsächlicher Ausgangslage ist unnötig und daher im Hinblick auf das Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung nicht zu rechtfertigen", schreiben die Juristen. Weiter führen sie aus, dass eine Planungsänderung, die durch diesen Beschluss möglich werde, "selbst gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen würde, da sie eine massive Kostensteigerung [...] auslösen würde."

Die Anwälte berufen sich unter anderem auf ein Gutachten von Andreas Göttgens vom Ingenieurbüro PE Becker aus Kall. Er kommt zu dem Schluss, dass der Stopp der Straßenarbeiten zu Mehrkosten von etwa 190.000 Euro führen würde - vor allem, weil die Straßen- und Kanalarbeiten nicht mehr abschnittsweise gemeinsam erfolgen könnten.

Eine Umplanung zum Zweibahnverkehr auf der Königstraße hätte laut Göttgens Mehrkosten für Material, Planungen oder auch für Forderungen seitens des Bauunternehmens von insgesamt 756.000 Euro zur Folge. Und das bei einem Auftragsvolumen von rund 2,2 Millionen Euro für die Kanal- und Straßenarbeiten.

"Solche Kostensteigerungen sind als Folge einer politischen Kehrtwende wenige Monate nach dem Beschluss über die Auftragsvergabe mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht vereinbar", ist dem juristischen Gutachten zu entnehmen. Zugleich weisen die Anwälte auf einen wahrscheinlichen Wegfall der Fördermittel für das Integrierte Handlungskonzept hin.

"Wir haben die Bezirksregierung über den Ratsbeschluss und die Beanstandung informiert, haben aber noch keine schriftliche Reaktion", sagte Henseler. Überdies fügte er hinzu, dass eine Änderung zu einer Zweibahnlösung ein völlig neues Planungsverfahren bedeute. Man sollte nicht 190.000 Euro "aus dem Fenster schmeißen", so Henseler weiter. 756 000 Euro könne man sich als Kommune in der Haushaltssicherung erst recht nicht leisten.

CDU kritisiert Entscheidung des Bürgermeisters

Die CDU kritisiert, dass die Beanstandung durch Bürgermeister Wolfgang Henseler geschehen sei, bevor er "der CDU das Recht auf Akteneinsicht eingeräumt hat". Der Umgang der Verwaltung und des Verwaltungschefs mit dem Rat sei mittlerweile nicht mehr hinzunehmen und "mute an, wie das Verhalten eines Königs zu Zeiten der Alleinherrschaft", sagt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Hans Dieter Wirtz . Es sei daher nicht möglich, die im Raum stehenden Zahlen und prognostizierten Mehrkosten zu überprüfen. Die CDU habe jetzt eine eigene Rechtsberatung eingeschaltet und gleichzeitig auch die Kommunalaufsicht um Prüfung der Angelegenheit gebeten.

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