Königstraße in Bornheim Gewerbeverein unterstützt Vorhaben der Anlieger

BORNHEIM · Die Diskussion um die Bornheimer Königstraße ist noch nicht beendet: Anlieger haben beim Kölner Verwaltungsgericht zwei Klagen gegen die Stadt eingereicht, um eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung und des Probebetriebs zu erreichen.

 Schaukasten am Peter-Fryns-Platz in Bornheim: Der Protest geht weiter.

Schaukasten am Peter-Fryns-Platz in Bornheim: Der Protest geht weiter.

Foto: Henry

Zudem haben sie Eilanträge auf Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Das teilt der Bornheimer Gewerbeverein mit. Die Klagen seien Mitte vergangener Woche eingegangen, sagte der Vorsitzende Norbert Nettekoven. Der Gewerbeverein unterstütze die Anlieger nachdrücklich. Er hoffe, dass das Gericht "die für die Anlieger des Servatiuswegs und die Geschäfte an der Königstraße unzumutbare Regelung bald aufheben wird".

Die Gründe für diesen Schritt sind laut Nettekoven vielfältig: So sei im Servatiusweg die Belastung durch Lärm und weitere Emissionen mit dem Probebetrieb gestiegen. Auf der Königstraße hätten zudem einige Gewerbebetriebe mit Problemen zu kämpfen. Hinzu komme, dass die Argumente nach Ansicht der Anlieger und des Gewerbevereins nicht abgewogen worden seien, so Nettekoven.

Da der Rat bereits entschieden habe, bleibe den Bürgern keine andere Möglichkeit, als die Berücksichtigung ihrer berechtigten Belange im Klageweg einzufordern. Nettekoven: "Es soll jetzt endgültig geklärt werden. Wir wollen wissen, ob es rechtens ist oder nicht." Laut dem Gewerbevereinsvorsitzenden wird sich das Gericht zunächst mit dem Eilantrag auseinandersetzen. Werde er positiv beschieden, dürften vonseiten der Stadt keine vorzeitigen Umbaumaßnahmen ergriffen werden bis eine endgültige Entscheidung gefallen sei.

Der Rat hatte am 17. Dezember mit knapper Mehrheit beschlossen, in der Königstraße eine Einbahnstraße einzurichten und den Probebetrieb bis zum Beginn der Kanalsanierung weiterzuführen. Bereits kurz nach der Entscheidung hatte Nettekoven angekündigt, eine Klage zu prüfen. Der Gewerbeverein selbst kann jedoch nicht klagen.

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