Interessengemeinschaft "Rheinufer Bornheim" Gemeinsam handeln

BORNHEIM-WIDDIG · Für Ralf Stark ist die Sache klar: Es gehe nicht mehr darum, ob die Eigentümer der Grundstücke am Rhein für die Sanierung des Rheinufers zahlen müssen. Es gehe nur noch darum, wann und wie viel, meint der promovierte Rechtsanwalt und Grundstückseigentümer am Rhein in Widdig.

 Rechtsanwalt Ralf Stark hat die Interessengemeinschaft "Rheinufer Bornheim" initiiert.

Rechtsanwalt Ralf Stark hat die Interessengemeinschaft "Rheinufer Bornheim" initiiert.

Foto: Meurer

Ebenso klar ist für ihn aber auch: Wenn die Eigentümer ihre Interessen wahren wollen, müssen sie sich zusammenschließen. "Gemeinsam ist man stärker", so Stark. Aus diesem Grund hatte er jetzt Betroffene aus Hersel, Uedorf und Widdig ins "Gasthaus zur Rheinuferbahn" geladen.

Rund 70 Personen hatte Stark angeschrieben, knapp 40 waren seiner Einladung zur Gründung der Interessengemeinschaft "Rheinufer Bornheim" gefolgt. Zahlreiche, mitunter tiefe Risse im Asphalt der Wege am Rhein sind ein deutliches Zeichen: Das Ufer ist in Bewegung, ein Hangrutsch ist nicht auszuschließen.

Dass eine Sanierung über die bereits erfolgten provisorischen Maßnahmen hinaus nötig ist, steht außer Frage. Doch wer führt sie durch und wer zahlt dafür? Erst recht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wolle sich das Land nicht mehr mit der Sache befassen, erläuterte Stark den Anwesenden.

Auch die Stadt sehe keine Veranlassung, jenseits einer konkreten Gefahrenabwehr tätig zu werden, wie er aus einem Gespräch mit einem Vertreter der Stadtverwaltung berichtete. Und der Bund, auf den es hinauslaufen könnte, wolle aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht auf Forderungen an die Eigentümer verzichten. "Das entspricht auch der geltenden gesetzlichen Lage", so Stark.

Zugleich machte er allen Anwesenden deutlich: Die Sanierung wird teuer. Laut Stark steht mittlerweile die Summe von 20 Millionen Euro im Raum. Als Interessengemeinschaft könne man versuchen, Einfluss zu nehmen, und Ansprechpartner für Stadt, Land und Bund sein, meinte Stark. Vielleicht könne man auch gemeinsam einen Fachanwalt beauftragen.

Sein Wunsch sei, dass die Sanierung zunächst erfolgt und sich Land und Bund später gerichtlich streiten, wer bezahlt - so wie es auch bei den provisorischen Arbeiten der Fall war. Dann würde wenigstens etwas passieren. Ansonsten könne es noch vier, fünf oder mehr Jahre dauern, bis saniert werde. Der Bund werde die Frage der Zuständigkeit bis in die letzte Instanz ausfechten, vermutete Stark.

Aus dem Publikum kamen Fragen und Anregungen. Ob man nicht direkt einen Verein gründen wolle, regte ein Mann an. Eine Frau wies darauf hin, dass eine frühere Interessengemeinschaft einen sehr guten Experten als Berater hatte. Man sollte das Gespräch mit Stadt, Land, Bund und den Gutachtern suchen, ergänzte ein anderer Teilnehmer.

Und was sei mit den Verjährungsvereinbarungen, die man von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erhalten habe, wollte eine Frau wissen. Aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit wolle er dazu keine Empfehlung geben, sagte Stark. Er selbst werde nicht unterschreiben, da die Verjährungsfrist hinsichtlich von Ansprüchen des Bundes an die Eigentümer damit unterbrochen werde.

In einem ersten Schritt fanden sich drei Anwesende, die bereit waren, zusammen mit Stark als Beirat die Arbeit der Interessengemeinschaft zu koordinieren. "Wenn wir uns zur Wehr setzen, dann nur gemeinschaftlich", rief ein Mann aus dem Publikum aus. "Wenn man es nur laufen lässt, gewinnen immer die anderen", meinte ein anderer.

Bund will gegen Kölner Urteil Rechtsmittel einlegen

Der Bund wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Rechtsmittel einlegen. Das bestätigte Claudia Thoma von der Pressestelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die WSV hatte den Bund Ende Juli vor Gericht vertreten.

Laut Thoma wird die WSV zunächst die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Köln beantragen. Wie berichtet, hatte das Gericht entschieden, dass der Bund für die bereits erfolgten provisorischen Sicherungsmaßnahmen am Bornheimer Rheinufer zuständig ist und sie auch bezahlen muss.

Unter anderem erörterten die Richter dabei die Frage, welcher Bereich des betroffenen Gebiets noch zum Ufer gehört und welcher nicht mehr. Hinsichtlich der Frage, ob der Bund auch für die vollständige Sanierung zuständig ist, sprachen die Richter erst gar kein Urteil. Als Begründung führte Richter Klaus Judick aus, dass noch gar nicht feststehe, welche Arbeiten überhaupt erforderlich seien. Daher sei der entsprechende Antrag des Bundes, die Zuständigkeit gerichtlich klären zu lassen, unzulässig.

"Die Definition des Uferbegriffs hat für die WSV eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist höchstgerichtlich zu klären", sagt Thoma weiter. "Auch die Auffassung des Verwaltungsgerichts zur Unzulässigkeit des zweiten Klageantrags wird von der WSV nicht geteilt und soll obergerichtlich geprüft werden."

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