Königstraße Einbahnregelung bleibt weiter bestehen

BORNHEIM · Vorerst ändert sich nichts an der Einbahnregelung auf der Bornheimer Königstraße: Das Verwaltungsgericht Köln hat die Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz zweier Anliegerinnen abgelehnt.

Das hat das Verwaltungsgericht Bürgermeister Wolfgang Henseler nach Angaben der Stadtverwaltung bereits am Montag, 24. März, mitgeteilt. Wie berichtet, haben zwei Anliegerinnen gegen die Einbahnstraßenregelung und den Probebetrieb im Bereich Königstraße und Servatiusweg vergangene Woche Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Auch beantragten sie vorläufigen Rechtsschutz. Als Gründe führten sie unter anderem gestiegene Lärmbelastung an, zudem sei keine Abwägung der Argumente erfolgt.

Das Kölner Verwaltungsgericht begründet die Ablehnung der Eilanträge folgendermaßen: Der angefochtene Probebetrieb der Einbahnstraße erweise sich im Rahmen der bei einem Eilverfahren durchzuführenden summarischen Prüfung als nicht offensichtlich rechtswidrig.

Dabei gehe das Gericht auf die konkrete Situation beider Antragstellerinnen aus Königstraße und Servatiusweg ein und komme zu dem Ergebnis, dass beiden ein weiteres Abwarten bis zu einer endgültigen Entscheidung in den Klageverfahren zumutbar sei - auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Probebetrieb bereits seit rund einem Jahr laufe, so die Stadt weiter. Der Probebetrieb soll bis zum Beginn der Kanalbauarbeiten Mitte des Jahres fortgeführt werden. Auf die Klagen gegen die Einbahnstraße hat diese Entscheidung keinen Einfluss.

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