Sanierung des Bornheimer Rheinufers Eigentümer erhalten Kostenbescheide

Bornheim · Bei so manchem Anlieger des Bornheimer Rheinufers könnte bald unangenehme Post im Briefkasten liegen. Wie die Bezirksregierung Köln am Mittwoch mitteilte, haben der Bund und das Land NRW bei der Bezirksregierung Anträge auf Festsetzung einer Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer für die durchgeführte vorläufige Böschungssicherung am Bornheimer Rheinufer gestellt.

Die Bezirksregierung will die Betroffenen in den nächsten Tagen schriftlich informieren. Bevor eine konkrete Festsetzung der Höhe der Kostenbeteiligung der rund 50 Grundstückeigentümer und der Stadt Bornheim erfolge, würden die Anträge rechtlich und sachlich geprüft, teilte die Bezirksregierung weiter mit.

Wie berichtet, ist das Bornheimer Rheinufer von den Rheinterrassen in Widdig bis zur Einmündung in Höhe der Siegstraße in Hersel abrutschgefährdet. In den Jahren 2010/2011 waren provisorische Sicherungsmaßnahmen des unteren Bereichs in Uedorf und Widdig erfolgt, um den Hang zu stabilisieren. Kostenpunkt: rund 1,4 Millionen Euro. Wie die Bezirksregierung Köln erläuterte, sind nach Wasserhaushaltgesetz Grundstückseigentümer, die einen Vorteil aus einer Unterhaltungsmaßnahme haben, zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet. Falls sich die Beteiligten nicht einigen könnten, könne der Unterhaltungspflichtige den Umfang der Kostenbeteiligungen bei der zuständigen Behörde festsetzen lassen.

Urteil des Verwaltungsgerichts

Zwar hat das Verwaltungsgericht Köln Ende Juli geurteilt, dass der Bund die Kosten für die provisorischen Arbeiten übernehmen muss (der GA berichtete). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Zunächst hatten sich Bund und Land verpflichtet, die Kosten jeweils zur Hälfte zu übernehmen. Daher hat laut Bezirksregierung wegen einer drohenden Verjährung auch das Land vorsorglich einen Antrag auf Kostenbeteiligung gestellt.

Davon unabhängig sind die endgültigen und deutlich teureren Sanierungsarbeiten am Rheinufer, die noch ausstehen.

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