Gegen den Werbeschild-Wildwuchs Ehepaar kämpft gegen Werbetafel vor dem Gartenzaun

Bornheim · Die CDU Bornheim will eine Gestaltungssatzung erwirken. Dabei sollen drei Gesichtspunkte eine Rolle spielen: Lichtverschmutzung, Verkehrsgefährdung und das Stadtbild. Das Ehepaar aus Roisdorf klagt auch über mehr Lärm wegen der Werbetafel.

Besonders nach Sonnenuntergang sind die Werbeschilder an der Herseler Straße in Roisdorf nicht mehr zu übersehen. Grell weiß beleuchtet, heben sich die großen Tafeln am Straßenrand vom matteren Licht der Laternen ab. Und es werden offenbar immer mehr. Nicht nur in Roisdorf, sondern auch in anderen Teilen des Bornheimer Stadtgebietes.

Das hat nun die CDU auf den Plan gerufen. Mit einem Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch, 2. Dezember, möchte die Union die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung zur Aufstellung und Anbringung von großen Werbetafeln, Plakatwänden und Leuchtreklamen erwirken. Dabei sollen, so der Wille der CDU, die drei Gesichtspunkte Lichtverschmutzung - also die Störung der Umwelt durch unnatürliche Lichtquellen - , Verkehrsgefährdung und Stadtbild eine Rolle spielen.

"Die Werbetafeln schießen wie Pilze aus dem Boden", sagt die Roisdorfer Ortsvorsteherin und CDU-Ratsfrau Gabriele Kretschmer. Das sei ein echtes Problem. Etwa für das Ehepaar Siegers aus Roisdorf. Im Mai hatten sich Wilfried und Heidi Siegers an den General-Anzeiger gewandt, um von dem großen Werbeschild zu berichten, das hinter ihrem Gartenzaun vom Nachbargrundstück aus hervorragt.

Zu lesen ist es für die Autofahrer, die auf der Herseler Straße von Roisdorf in Richtung Hersel unterwegs sind. Der Besitzer des Grundstücks neben dem Haus des Ehepaars hatte mit einer Werbefirma einen Vertrag über die Aufstellung des Schildes geschlossen, die Stadt Bornheim hatte nach einer Prüfung die Baugenehmigung erteilt. Laut Verwaltung wurden alle Gesetze und Vorgaben eingehalten, darunter der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze. Aus allen hinteren Räumen des Hauses blickt das Ehepaar Siegers seitdem auf das Schild. Tagsüber müssen sie das Licht im Haus früher anschalten, nachts strahlt die Beleuchtung der Reklametafel das obere Stockwerk des Hauses an.

"Der Bahnlärm wird vom Schild reflektiert"

Wie berichtet, hat das Ehepaar eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Aufstellung des Schildes eingereicht. Wie Wilfried Siegers nun berichtet, hat zwischenzeitlich ein Ortstermin mit Vertretern des Gerichts, der Stadt Bornheim und der Werbefirma stattgefunden. Große Hoffnung macht sich das Ehepaar aber nicht. Auch die Richterin habe befunden, dass das Schild nicht schön sei, ergänzt Heidi Siegers. Sie habe aber auch festgestellt, dass die Vorgaben eingehalten wurden. Einen von der Richterin vorgeschlagenen Vergleich habe man abgelehnt, sagt sie weiter. Zwar hätte sich die Firma bereit erklärt, das Licht der Werbetafel von 22 Uhr bis 6 Uhr auszuschalten. "Allerdings hätten wir dann das Schild endgültig akzeptiert", sagt Heidi Siegers. Das kommt für das Ehepaar aber nicht infrage.

Denn: Zwischenzeitlich hat das Paar noch etwas anderes festgestellt - und zwar hinsichtlich der in der Nähe des Hauses verlaufenden Gleise. "Der Bahnlärm wird vom Schild reflektiert", erläutert Wilfried Siegers. Bislang hätte ihnen der Lärm der Züge nichts ausgemacht, fügt er hinzu, mittlerweile aber schon. Es sei deutlich lauter im Haus geworden. Auf Anfrage des General-Anzeigers bestätigte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln, dass die Frage von zusätzlicher Lärmbelastung das Gericht in der Tat beschäftigt. Aktuell erörtere die zuständige Kammer, ob ein Lärmgutachten erstellt werden und wer es in Auftrag geben, also bezahlen, muss. Erst wenn alle Fakten vorlägen, könne ein Urteil erfolgen, so die Sprecherin weiter. Für das Ehepaar Siegers heißt es also weiter warten.

Die Bornheimer CDU hofft indes, dass sich im Ausschuss für Stadtentwicklung eine Mehrheit für ihren Antrag zur Schaffung einer Gestaltungssatzung findet. "Immer mehr Anwohner fühlen sich gerade durch Leuchtreklame gestört", heißt es in der Begründung, die die CDU ihrem Antrag beigefügt hat. Nach Ansicht der Union stehen die großen Werbeträger immer häufiger auf Privatgrundstücken. Die öffentliche Hand habe somit keinen wirtschaftlichen Gewinn, heißt es weiter. Aus diesem Grund liegt laut CDU kein öffentliches Interesse vor, weswegen "die schutzwürdigen Interessen der Allgemeinheit vorrangig" zu berücksichtigen seien.

Es gehe ihrer Partei nicht darum, den Werbefirmen das Geschäft kaputt zu machen, führt CDU-Frau Gabriele Kretschmer aus. Es sollte aber Regeln etwa für Aufstellung und Beleuchtungszeiten geben, findet sie.

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