Grundstücksverkauf in Roisdorf Das Bürgerbegehren ist unzulässig

BORNHEIM · Das Bürgerbegehren gegen einen Grundstücksverkauf in Roisdorf ist unzulässig. Das hat der Bornheimer Rat am Donnerstagabend nach einer emotional geführten Diskussion entschieden. Mit 26 Ja- und 16 Nein-Stimmen folgten die Mitglieder dem Beschlussentwurf von Bürgermeister Wolfgang Henseler.

Eine Mehrheit, mit der nach der Debatte nicht unbedingt zu rechnen war. Denn: Nicht nur die FDP-Fraktion sprach sich dafür aus, das Begehren der Initiatoren Jörn Freynick (FDP), Markus Reiz und Frank Kretschmer zuzulassen. Auch Hans Dieter Wirtz (CDU) erklärte, dass sich seine Fraktion dem FDP-Antrag anschließen werde. Bei der namentlichen Abstimmung votierten jedoch fünf CDU-Mitglieder mit SPD, Grünen und UWG für den Beschlussentwurf der Verwaltung.

Die hält das Begehren, wie berichtet, aus mehreren Gründen für unzulässig. Die Hauptkritik: Es richte sich nur vordergründig gegen den Verkauf der städtischen Grundstücke im Bereich des Rewe Center (ehemals Toom). Im Grunde gehe es darum, das geplante Einkaufszentrum in Roisdorf zu verhindern.

Diese Bedenken teile auch eine renommierte, von der Stadt beauftragte Anwaltskanzlei. Dabei spielt es laut Henseler keine Rolle, dass die Initiatoren zum Stichtag der Sitzung das Quorum von 2699 Signaturen und damit die formellen Voraussetzungen doch erreicht haben. Dafür hatte die Gruppe um Jörn Freynick Anfang der Woche 359 Unterschriften nachgereicht. Denn nach einer ersten Zählung hatten 122 Signaturen gefehlt.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen die Entscheidung des Rats so nicht hinnehmen. "Wir haben nun vier Wochen Zeit, um die Argumente zu prüfen. Und das werden wir auch tun", sagte Freynick gestern bei einer Pressekonferenz. Sie würden ebenfalls Juristen engagieren. Um die Mittel dafür aufzubringen, hoffen sie auf Hilfe der Bürger sowie vom Gewerbeverein und den "Bürgern für Bornheim". Der Verkauf der Grundstücke sei weiterhin zu verhindern, weil die Flächen wesentlich mehr als die geplanten 700 000 Euro wert seien, sobald ein Bebauungsplan dafür vorliege, sagte Freynick.

Markus Reiz, Mitinitiator des Bürgerbegehrens, ärgert besonders, dass "nur noch über Rechtsgutachten geredet wird. Was dahinter steckt, kommt völlig unter die Räder". Es sei frustrierend, dass in der Debatte der Bürgerwille einfach untergegangen sei, ergänzte auch Freynick.

Bereits in der Ratssitzung hatte er erklärt, dass er von den Ausführungen des Bürgermeisters "sehr überrascht" sei. Die Initiatoren hätten sich von der Stadt bezüglich des Begehrens beraten lassen. "Und nun gibt es im Gutachten Aussagen, die darauf hindeuten, dass wir falsch beraten worden sind", sagte Freynick.

Diskussionen gab es ebenfalls über die unterschiedliche Zahl an notwendigen Unterschriften, die die Stadt den Initiatoren genannt hatte. Bürgermeister Henseler konterte: "Wir haben sie zur Fragestellung und zu den Werten der Grundstücke unterrichtet. Text und Begründung sind ihre Angelegenheit." Es sei aber richtig, dass die Stadt zunächst eine falsche Zahl genannt habe, die nicht alle EU-Angehörigen umfasst habe.

Das sei dann korrigiert worden. Deutlich wurde in der Sitzung des Rates, dass sich zu dem Thema einige Mitglieder eine rechtliche Klärung wünschen - darunter Michael Söllheim (CDU), der das Begehren nicht "mit einem Handwisch" abtun möchte. "Ich kann nicht den Richter spielen", sagte Söllheim und plädierte dafür, für das Begehren zu stimmen. Seine Argumentation: Wenn der Rat das Begehren zulasse und der Bürgermeister den Beschluss beanstande, dann werde der Sachverhalt vom Landrat juristisch geklärt.

Für die Grünen-Fraktion ist dieser Schritt über den Kreis hingegen keine Alternative. "Der Landrat kann auch nur eine Bewertung abgeben", sagte Michael Pacyna. Besser sei, dass sich ein Gericht direkt damit beschäftige. Wenn das Bürgerbegehren zulässig sei, würde seine Fraktion "mit Freude zustimmen". Auch die SPD-Fraktion sprach sich generell für ein Begehren aus. "Politisch hätte die SPD gewollt, dass dieses Bürgerbegehren zur stadtweiten Abstimmung kommt, dann hätten wir ein klares Ergebnis bekommen, was sicherlich nicht im Sinne der Initiatoren ausgefallen wäre", sagte Wilfried Hanft. Das Begehren sei aber aufgrund eklatanter Verfahrensfehler nicht zulässig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort