Prozess in Bonn Bornheimer gesteht Marihuana-Handel

BORNHEIM/BONN · Mehr als 330 Kilogramm Marihuana soll ein 40 Jahre alter Mann aus Bornheim in seinem Wohnhaus zwischengelagert und dann den Großteil der Drogen nach Osteuropa weitergeschmuggelt haben. Seit Montag muss sich der geständige Angeklagte für den Drogenhandel vor der 1. großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten.

Dass es überhaupt zum Prozess kam, lag an einem Zufallsfund der Polizei im Mai 2010: Damals waren die Ermittler auf der Suche nach einem gestohlenen Auto. Der heute arbeitslose 40-Jährige geriet ins Visier der Fahnder, da er ein Werkstattgebäude angemietet hatte.

Schließlich wurde eine Durchsuchung bei dem ehemaligen VWL-Studenten angeordnet. Dabei bemerkten die Beamten sofort einen auffälligen Geruch. Und der Verdacht, dass Marihuana im Haus sein muss, bestätigte sich. Die Polizisten fanden mehrere Kilogramm des Betäubungsmittels und mehrere DNA-Spuren polizeibekannter Personen. Keine Spur fanden sie hingegen von dem nicht vorbestraften Angeklagten, der sich zur Zeit der Durchsuchung im Ausland aufhielt - und dort auch bis 2013 blieb.

Im vergangenen Jahr kehrte er jedoch anscheinend aufgrund familiärer Angelegenheiten zurück und meldete auch wieder einen Wohnsitz an. Einer Vorladung zur Vernehmung aufgrund des Drogenfunds in seinem Haus folgte er brav - und legte ein Geständnis ab, mit dem die Ermittler so nicht gerechnet hatten: Der 40-Jährige gab zu, zwischen 2007 und 2010 daran beteiligt gewesen zu sein, dass mehrmals pro Monat mindestens drei Kilogramm der Droge aus den Niederlanden in sein Haus gebracht wurden.

Sein Verteidiger Martin Mörsdorf hat nach eigenen Angaben noch nie einen Mandanten betreut, der den Handel mit einer solch großen Menge Drogen so freimütig eingeräumt hat. Laut dem Angeklagten wurde das Marihuana bei ihm meist mit Mate-Tee gestreckt und dann in Osteuropa verkauft. In der Anklage werden 108 einzelne Fälle aufgelistet. Durch den Drogenverkauf soll ein monatlicher Gewinn von etwa 27.000 Euro erzielt worden sein. Am ersten Verhandlungstag wiederholte der Angeklagte das bereits im Laufe der Ermittlungen abgelegte umfassende Geständnis. Der Prozess wird fortgesetzt.

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