Königstraße Bauarbeiten werden fortgeführt

BORNHEIM · Nach Angaben von Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler hat die Beanstandung des Baustopps auf der Königstraße eine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Arbeiten für die Einbahnstraße zunächst wie vor der Wahl geplant weitergehen.

Am 11. September wird die Beanstandung dann Thema im Rat sein. Sollte der Rat der Beanstandung folgen, ist der Beschluss von Anfang Juli aufgehoben. Andernfalls will Henseler die Kommunalaufsicht einschalten. In letzter Konsequenz könnte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Die Ratsmitglieder hat Henseler gestern über die Beanstandung informiert und ihnen auch die beiden Gutachten zukommen lassen. Weiter schreibt er an die Ratsmitglieder, dass er sich aufgrund der "gutachterlichen Stellungnahmen und der sich daraus ergebenden Rechtswidrigkeit des Ratsbeschlusses" veranlasst sehe, auf die persönliche Haftung der Ratsmitglieder nach Paragraf 43 Absatz 4a der Gemeindeordnung hinzuweisen. Dieser besagt: "Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben."

Auch weist Henseler auf den "Straftatbestand der Untreue" nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuches hin. "Das ist keine Drohgebärde", betonte er. Aber es sei wichtig, im Vorfeld darauf hinzuweisen. meu

Die Ratssitzung am 11. September findet aufgrund der Bauarbeiten im Ratstrakt in der Aula der Europaschule, Goethestraße 1, statt. Beginn ist um 18 Uhr. Die Beratungen zur Königstraße finden im öffentlichen Teil statt.

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