Urteil in Bonn Babysitter muss ins Gefängnis

BORNHEIM/BONN · Bis auf den letzten Platz besetzt war der Verhandlungssaal W1.13 des Bonner Landgerichts, als die Richter der Jugendschutzkammer gestern ihr Urteil verkündeten: Für fünf Jahre muss ein 28-Jähriger aus Bornheim ins Gefängnis. Er hatte seinen Job als Babysitter dafür genutzt, um sich an mehreren Mädchen zu vergehen.

Der arbeitslose junge Mann, der fast sein gesamtes Leben lang in einem Ort im Stadtgebiet wohnte, wurde unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Laut Urteil verging er sich zwischen 2008 und Dezember 2012 elf Mal an einem anfangs gerade einmal fünf Jahre alten Mädchen. Der heute Zehnjährigen muss der Täter nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro zahlen. Bei einem weiteren, heute 13 Jahre alten Mädchen aus dem Bekanntenkreis des Angeklagten war es zu einer Missbrauchstat gekommen.

Weitere angeklagte Fälle wurden im Laufe des Prozesses eingestellt. Der Vorsitzende Richter Volker Kunkel sprach in der Urteilsbegründung von einem "gravierenden Vertrauensbruch" durch den Babysitter. Der 28-Jährige habe sowohl das Vertrauen der Kinder als auch das der Eltern missbraucht. Mit der Mutter des Hauptopfers war der nicht vorbestrafte Mann zusammen zur Schule gegangen.

Der Angeklagte kannte das von ihm missbrauchte Mädchen seit der Geburt. Zunächst hatte er in der Wohnung der Eltern auf das Kind und später auch auf deren jüngeren Bruder aufgepasst. Später waren die Kinder dann regelmäßig abends und an Wochenenden bei ihm in Bornheim und später in seiner neuen Wohnung in Swisttal. Unter anderem gingen sie gerne zu dem 28-Jährigen, da sie dort auf der Playstation spielen durften.

Erst im Januar 2013 kamen die Übergriffe ans Licht. Beim Schulprojekt "Mein Körper gehört mir" sprach die Zehnjährige davon, dass sie die genannte Hotline mal anrufen müsse. Daraufhin hakte eine Lehrerein nach und schaltete sofort das Jugendamt ein. Bei den Ermittlungen im Bekanntenkreis des Angeklagten kam heraus, dass eine zweite Familie betroffen war.

Die Mutter des Hauptopfers hatte vor Gericht geschildert, dass ihre Tochter nach der Offenbarung wie befreit wirkte. Der Angeklagte hatte bereits im Laufe der Ermittlungen ein volles Geständnis abgelegt. Strafmildernd wurde gewertet, dass er im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs der Zahlung eines Schmerzensgeldes zugestimmt hatte.

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