Hallennutzung in Honnef kostet künftig Stadt will Vereine zur Kasse bitten

BAD HONNEF · Kein Aprilscherz: Den Sportvereinen steht ab dem 1. April ein heftiger Einschnitt bevor. Im Sportausschuss kommende Woche geht es konkret um die Einführung einer Sportstättennutzungsgebühr.

Während manche Vereinsvertreter schon im Vorfeld laut darüber nachgedacht haben, wegen der steigenden finanziellen Belastung Trainingsangebote notgedrungen streichen zu müssen, sieht die Verwaltung zu der Gebühr keine Alternative mehr. Letzten Aufschub könnte eine in der soeben veröffentlichten Vorlage angedachte Sondersitzung bringen. Klar aber ist, heißt es aus dem Rathaus: Bis zur Ratssitzung Anfang März soll die neue Gebühr unter Dach und Fach sein.

Die Sportstättennutzungsgebühr ist ein Wiedergänger der besonderen Art. Immer wieder war darüber diskutiert worden, zuletzt allerdings unter einer anderen Überschrift: als "Betriebskostenbeteiligung", also einen Beitrag der Vereine an den Unterhaltskosten der Hallen und Plätze. Umgesetzt wurden die Ideen nie. Bis jetzt. "Für Sportveranstaltungen und Trainingsbetrieb von Sportvereinen mit Sitz in Bad Honnef sind drei Euro pro Stunde und Halleneinheit zu zahlen", so der Vorschlag der Verwaltung. Heißt auch: Eine Trainingseinheit in der Dreifachhalle am Menzenberg schlüge mit neun Euro pro Stunde zu Buche. Bei Nutzung durch Jugendgruppen bis 18 Jahre könne eine Ermäßigung auf 1,50 Euro pro Stunde und Halleneinheit geltend gemacht werden, so die Verwaltung weiter. Diese müssten die Vereine beantragen. Gradmesser sei das Verhältnis von Jugendlichen und Erwachsenen im jeweiligen Vereinsbetrieb.

Wie mehrfach berichtet, wurde schon bei vorangegangenen Diskussionen die desolate Finanzlage der Stadt ins Feld geführt. Damit verbunden sei die Notwendigkeit, die Einnahmen zu verbessern - zumal, wenn es um so genannte freiwillige Aufgaben gehe. Eine aktuelle Abfrage des Kreis-Sport-Bundes zu Sportstättennutzungsgebühren habe ergeben, dass "im Erwachsenenbereich maximal drei Euro und im Jugendbereich maximal 1,50 Euro in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises erhoben werden". Auch in der Nachbarstadt Königswinter werden übrigens Gebühren erhoben. Die Verwaltung verspricht sich von der Gebühr Mehreinnahmen für den Haushalt von jährlich 45.000 Euro. Bei Einführung im April wären es für 2015 noch 30.000 Euro.

"Die Verwaltung hat auf der letzten Vorstandssitzung des SvB darüber informiert, dass eine Sportstättennutzungsgebühr in diesem Jahr eingeführt wird und daran kein Weg mehr vorbei führe. Dem Vorstand wurde mitgeteilt, dass eine Gebühr von drei Euro je Stunde und Halleneinheit gefordert werden soll und sich die Verwaltung Gedanken über eine Differenzierungsmöglichkeit für Jugendliche mache", heißt es wörtlich in der Vorlage. Die Vereine dürfte es dennoch kalt erwischen, so SvB-Chef Karl-Gert Hertel. Auch hatten die Vereinsvertreter immer wieder betont, dass die finanzielle Belastung nicht tragbar sei. Im Vorgriff hatten die Sportfreunde Aegidienberg schon im Sommer über erhöhte Mitgliedsbeiträge abgestimmt. Andere Vereine sehen sich gar ganz akut in der Existenz bedroht.

Kurz gefragt

Die Diskussion um die Einführung einer Nutzungsgebühr für die Sportstätten spitzt sich zu. Mit dem Rechtsanwalt Karl-Gert Hertel, Chef des Sportverbands Bad Honnef (SvB), sprach Claudia Sülzen.

Die Verwaltung teilt zum Sportausschuss mit, der SvB sei informiert worden. Stimmt das?
Karl-Gert Hertel: Unser Kenntnisstand war bis heute morgen, exakt 8.47 Uhr, dass noch nicht feststeht, wie hoch die Gebühr ausfallen soll. Zugleich war immer wieder betont worden, wir setzen uns mit dem Sport zusammen. Aber passiert ist nix. Wir befanden uns sozusagen im luftleeren Raum.

Was würde die Einführung der Gebühr für die Vereine bedeuten?
Hertel: Natürlich gibt es weiterhin eine große Antihaltung. Eine solche Gebühr wird verschiedene Vereine extrem hart treffen, einige sind sogar ganz akut in ihrer Existenz bedroht. Sie könnten ihre Angebote in der Jugendarbeit nicht aufrecht erhalten oder müssten ihren Betrieb einstellen. Die wichtige Jugendarbeit, an der allen Vereinen besonders liegt, würde massiv gestört oder zerstört. Das Thema könnte rechtliche Überprüfung nötig machen.

Das bedeutet?
Hertel: Meiner Ansicht und auch der anderer Juristen nach ist die Erhebung einer Sportstättennutzungsgebühr verfassungswidrig, sie widerspricht unserer Landesverfassung. In der heißt es inhaltlich in Artikel 18, dass das Land und die Kommunen den Sport zu pflegen und zu fördern haben. Ginge es um Betriebskostenbeteiligungen der Vereine, die im vergangenen Jahr ja noch im Gespräch waren, könnte man darüber vielleicht noch streiten. Aber eine Sportstättennutzungsgebühr? Das ist nun sicher keine Förderung des Sports.

Sie halten eine rechtliche Prüfung also für nicht ausgeschlossen?
Hertel: Wir sind da mit unseren Überlegungen natürlich am Anfang, haben das überhaupt noch nicht zu Ende gedacht. Aber ja: Ausgeschlossen ist eine Überprüfung der Gebühr, für die die Stadt ja Bescheide verschicken müsste, sicher nicht. Ein solcher Bescheid könnte dann gegebenenfalls vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit landen. Aber natürlich ist das die allerletzte Konsequenz. Wir Vereinsvertreter sind ja nicht betriebsblind und wissen genau: Es gibt Notwendigkeiten, die Einnahmen zu verbessern. Die Vereine würden gerne etwas hinkriegen, das für alle tragbar ist. Der jetzt gemachte Vorschlag ist das aber sicher nicht.

Die Verwaltung teilt mit, dass "substanzielle Änderungswünsche" des SvB eventuell eine Sondersitzung nach sich ziehen könnten. Hat der SvB schon Änderungswünsche gemacht?
Hertel: Nein, der Vorstand war bislang ja nicht über die Vorlage informiert. Eine Sondersitzung wäre sicher besser. Vor allem braucht es den Dialog, man hätte auf uns zugehen müssen.

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