Nutzung von Sportstätten in Bad Honnef Sportverband fordert Nachbesserungen

BAD HONNEF · Wenn kommende Woche der Sportausschuss tagt, geht es für die Sportvereine und mit ihnen für alle Sporttreibenden in Bad Honnef ums Geld: Einziger Punkt der Tagesordnung ist die Diskussion um die Einführung einer Sportstättennutzungsgebühr.

Einer solchen, so heißt es in einer Stellungnahme des Sportverbandes Bad Honnef (svb), wollen sich die Vereine zwar "nicht grundsätzlich" verschließen. Zugleich mahnt der svb einige Änderungen als "dringend erforderlich" an. Unter anderem fordert der svb eine deutlicher reduzierte Gebühr im Jugendbereich.

Die Interessenvertretung des Bad Honnefer Sports schickt voraus: "Der svb ist weiterhin dezidiert der Auffassung, dass die Erhebung einer Sportstättennutzungsgebühr mit Artikel 18, Absatz drei der nordrhein-westfälischen Landesverfassung nicht vereinbar ist." Wie berichtet, hatte svb-Chef Karl-Gert Hertel mehrfach darauf hingewiesen, dass der genannte Artikel die Förderung des Sports als Verpflichtung von Land und Kommunen verankert. Eine Nutzungsgebühr, über die die Vereine und mit ihnen ihr gesamtes gesellschaftliches Engagement finanziell belastet würden, sei damit nicht vereinbar.

Zugleich wollen sich die Vereine einer Beteiligung nicht versperren, heißt es in dem Schreiben, das allen Ausschussmitgliedern vorliegt - wenn denn gewisse Modifikationen kommen. Wie berichtet, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, Vereinen künftig für Sportveranstaltungen und Trainingsbetrieb drei Euro pro Stunde und Halleneinheit abzuverlangen. Bei Nutzung durch Jugendgruppen bis 18 Jahre könne Ermäßigung auf 1,50 Euro beantragt werden. Als Gradmesser dienen solle das Verhältnis von Jugendlichen und Erwachsenen im Verein laut Statistik des Landesportbundes.

Die Problematik der Jugendermäßigung ist einer der zentralen Kritikpunkte des svb. Er fordert etwa, dass beim Verhältnis Erwachsene/Jugendliche die inaktiven Erwachsenen nicht herangezogen werden. Und: Unter den Begriff Jugendliche fallen müssten Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, so sie sich noch in der Ausbildung befänden. Die Nutzungsgebühr für den Jugendbereich solle zudem auf einen Euro pro Stunde und Halleneinheit reduziert werden. Für Zeiten, in denen Vereine die Hallen im Rahmen ihres Engagements für Offene Ganztagsschulen nutzen, sollen gar keine Gebühren anfallen.

Um Vereine, die sportbedingt besonders viele Hallenstunden bräuchten, zu entlasten, solle folgende Deckelung gelten: Die Mehrbelastung dürfe zwölf Euro pro Mitglied, das zu Jahresbeginn eingeschrieben sei, nicht übersteigen. Um das Geld auszugleichen, das so gegenüber dem Verwaltungsvorschlag weniger in die Stadtkasse fließen würde, schlägt der svb eine Anpassung der städtischen Entgeltordnung insgesamt vor. Demnach sollten Nutzer, die keine Sportvereine sind, Nutzer von außerhalb Bad Honnefs sowie kommerzielle Nutzer mehr bezahlen.

Sportausschuss, Dienstag, 3. März, 18 Uhr, Rathaus.

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