Obere Rheinblickstraße in Rheinbreitbach Schluss mit der Buckelpiste

RHEINBREITBACH · Was lange währt, wird endlich gut. Dem Sprichwort nach müsste die Obere Rheinblickstraße besonders gut geworden sein. Mit ihrer Einweihung am Wendehammer endete jetzt eine nahezu unendliche Geschichte.

Die Anlieger, die eineinhalb Jahre unter den Straßenbauarbeiten zu leiden hatten, feierten gemeinsam mit Verbandsgemeinde-Bürgermeister Karsten Fehr, den Ratsmitgliedern, Planer Herbert Karst und Edwin Roth von der Straßenbaufirma sowie Vertretern der übrigen beteiligten Gewerke .

"Nachdem sich buchstäblich Generationen mit der Oberen Rheinblickstraße befasst haben, ist nun endlich eine Straße entstanden, die diesen Namen auch verdient", sagte Fehr. Der untere Teil der Straße von der Hauptstraße bis zum "Sand" war bereits 1973 in Angriff genommen worden, 1979 wurde auch der Teilabschnitt bis zur Simrockstraße fertiggestellt.

Der 1990 vom Gemeinderat aufgestellte Bebauungsplan "Obere Rheinblickstraße" erlangte nach Klagen und Einsprüchen erst im Dezember 2011 Rechtskraft. Grund waren nicht nur Auseinandersetzungen über die Breite von Straße und Bürgersteig und die damit verbundene Abtretung von Flächen sowie über die Beleuchtung und die Fußwege. Hauptsächlich ging es um die Frage, ob erstmalig erschlossen oder eine vorhandene Straße ausgebaut werde: Bei einer Erschließung müssen die Anlieger 90 Prozent der Baukosten tragen, bei einem Ausbau sind es 75 Prozent. Diese Frage wollten Anlieger vom Verwaltungsgericht Koblenz klären lassen.

"Das aber hat lediglich entschieden, dass die Arbeiten an der Oberen Rheinblickstraße wegen des an ihr liegenden Waldstückes, das eine trennende Wirkung habe, in einzelnen Abschnitten abgerechnet werden müssen", so Fehr. Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens hatte die Verbandsgemeinde einen Ablösevertrag vorgeschlagen, nach dem die Anlieger zunächst nur die Kosten zahlen sollten, die bei einem Straßenausbau anfallen würden.

Falls sich jedoch rechtskräftig herausstellen würde, dass eine Erschließungsmaßnahme vorliegt, hatten sich die Anlieger verpflichtet, die Beitragsdifferenz zu entrichten. Darauf ließen sich laut Fehr 90 Prozent der Beitragspflichtigen ein. Allerdings ist das letzte Wort nicht gesprochen: Fehr will beim Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Bis zu dessen Beschluss fehlt den vorläufigen Beitragsbescheiden die Rechtsgrundlage. Bei der offiziellen Übergabe der Straße aber betonte Fehr, die Mühen hätten sich gelohnt: "Aus der ehemaligen Buckelpiste ist endlich eine Straße geworden, die die heutigen Ansprüche voll und ganz erfüllt."

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