Inselcafé Grafenwerth Richter hält Kündigung des Pachtvertrags für nicht wirksam

BONN/BAD HONNEF · Ein Urteil wurde am Dienstag im Verfahren Stadt Bad Honnef gegen Hermann Nolden, Betreiber des Cafés und Biergartens auf der Insel Grafenwerth sowie des Restaurants auf dem Drachenfels, nicht gesprochen.

 Der Biergarten auf der Insel Grafenwerth ist an warmen Tagen ein beliebtes Ziel für Besucher aus Bad Honnef und Umgebung. Die Stadt hatte dem Pächter zum 31. Dezember 2013 gekündigt.

Der Biergarten auf der Insel Grafenwerth ist an warmen Tagen ein beliebtes Ziel für Besucher aus Bad Honnef und Umgebung. Die Stadt hatte dem Pächter zum 31. Dezember 2013 gekündigt.

Foto: Frank Homann

Doch bereits nach wenigen Minuten war klar: Die Stadt Bad Honnef hat keine Chance, die Kündigung des Pachtvertrags gerichtlich durchzusetzen. Denn Richter Volker Bache machte in dem Prozess vor der 18. Zivilkammer des Bonner Landgerichts gestern Nachmittag deutlich: "Es wird für die Kläger ganz schwierig, eine wirksame Kündigung zu beweisen."

Zum Hintergrund: Die Stadt Bad Honnef hatte Ende des Jahres 2012 Hermann Nolden, zu diesem Zeitpunkt seit gut 26 Jahren Pächter des Cafés, zum 31. Dezember 2013 gekündigt. Der Gastronom war dagegen rechtlich vorgegangen, schon deshalb, weil ihm eine Absichtserklärung der Honnefer Stadtverwaltung vom Sommer 2012 vorlag, den Pachtvertrag über den 1. Januar 2014 hinaus zu verlängern. Die Politik wollte es aber anders, der Vertrag wurde gekündigt.

Aber laut Nolden war die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen; seitens der Stadt Bad Honnef ging man von einer fristgerechten Kündigung aus. Zunächst kam es dann zu Verhandlungen zwischen Stadtverwaltung und Nolden, unter der Moderation des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Dabei wurde ein neuer Pachtvertrag ausgehandelt, der nach Informationen des General-Anzeigers unter anderem eine Anpassung der Pachtzahlungen beinhaltete.

Doch auch dieser fand keine Zustimmung im Stadtrat, die Kündigung blieb bestehen. Da Nolden zum 1. Januar 2014 nicht ausgezogen war, sondern stattdessen im Frühjahr Café und Biergarten wieder öffnete, strengte die Stadt ihrerseits eine Räumungsklage an.

Vor Gericht jedoch wurde jetzt deutlich: Egal, ob Nolden die Kündigung absichtlich nicht rechtzeitig entgegennahm oder nicht, die Stadt Bad Honnef hat aus Sicht des Richters keine Chance. Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs müsse der Kündigende alles tun, damit der Gekündigte die Kündigung erhalte, selbst wenn der Gekündigte die Zustellung vereitele.

Sprich: Die Stadt hätte Nolden die Kündigung sofort erneut zustellen müssen, nachdem sie festgestellt hatte, dass dieser sie nicht erhalten hatte - warum auch immer. Bache legte der Stadt nahe, dem Rat erneut den neu ausgehandelten Pachtvertrag vorzulegen, in der Hoffnung, dass dieser nun akzeptiert werde. "Ansonsten muss ich entscheiden", so Bache. Dass das Urteil zuungunsten der Stadt ausfallen würde, war da längst deutlich.

Daher stimmten beide Parteien, die jeweils durch ihre Anwälte vertreten wurden, zu, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen. Das erlaubt den Parteien im Gegensatz zu einem Widerrufsvergleich, Details des Pachtvertrags möglicherweise noch zu modifizieren. Noldens Anwälte machten vor Gericht Andeutungen, dass Nolden den Vertrag gerne um ein Jahr verlängern würde - schließlich ist seit der Einigung fast ein Jahr vergangen. Nun muss die Honnefer Kommunalpolitik entscheiden.

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