Kommunalaufsicht Ratsvotum zum Freibad Unkel rechtmäßig

UNKEL · Das Bürgerbegehren zur Wiedereröffnung des Freibades Unkel wurde mangels eines ausreichenden Kostendeckungsvorschlags vom VG-Rat für unzulässig erklärt.

"Die Kommunalaufsicht hat die Entscheidung des Verbandsgemeinderates Unkel, das Bürgerbegehren zur Wiedereröffnung des Freibades Unkel mangels eines ausreichenden Kostendeckungsvorschlags für unzulässig zu erklären, auf Antrag des Fördervereins Unkeler Freibad überprüft und diesem mitgeteilt, dass unser mit 14 Ja- zu 11 Gegenstimmen gefällter Beschluss rechtmäßig war."

Dies teilte VG-Chef Karsten Fehr auf der jüngsten Sitzung des VG-Rates mit. Die der Entscheidung zugrunde liegende kommunale Interessenlage sei nachvollziehbar, so die Kreisverwaltung, die damit keinen Grund für eine Beanstandung des Beschlusses sieht.

CDU- und FWG-Fraktion hatten Mitte Mai die Ansicht des Vereins nicht geteilt, dass durch die Realisierung der erwünschten Bürgschaft über Landesmittel in Höhe von 720 000 Euro keine unmittelbaren Kosten entstünden. Nicht glaubhaft schien ihnen auch die Behauptung der potenziellen Freibad-Betreiber, dass im Falle einer Inanspruchnahme die Höhe der Bürgschaft durch den Verkauf des Freibadgeländes gedeckt werden könnte.

"Der Hinweis der Kommunalaufsicht, wir könnten die Überprüfung des Ratsbeschlusses mit förmlichen Rechtsmitteln vornehmen lassen, ist für uns illusorisch, weil wir uns das gar nicht leisten können", so die Vorsitzende Katja Lorenzini. Es wäre unverantwortlich, dafür Gelder des Vereins auszugeben, zumal dieser einen anderen Weg gefunden habe, die Bürgschaft abzudecken.

Knackpunkt: Der VG-Rat hat eine zusätzliche Bankbürgschaft gefordert

"Privatleute haben sich bereiterklärt, die Bürgschaft teils mit zwei 25 000 Euro-Anteilen komplett abzudecken. Wir haben sogar eine Nachrückerliste mit Namen der Bürger, die einspringen würden, falls einer der Anteilseigner ausfallen sollte", so Kassiererin Hildegard Welsch.

Einziger Knackpunkt: Der VG-Rat, genauer vor allem die CDU-Fraktion, hatte eine zusätzliche Bankbürgschaft gefordert. Damit müsste sich die Verwaltung nur mit einem Hauptverantwortlichen statt mit bis zu 24 Einzelpersonen auseinandersetzen, falls die Landesmittel bei einem Konkurs der Freibadbetreiber zurückgezahlt werden müssten.

"Eine solche Bankbürgschaft können wir uns aber nicht leisten. Entsprechend sehen wir mit Spannung der nächsten Sitzung des VG-Rates entgegen", so Ulrike Kessel als eine der Anteilseignerinnen. Falls der VG-Rat nicht einlenke, müsste die Sanierung des Freibades endgültig ad acta gelegt werden, befürchtet sie.

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