FFH-Gebiet am Asberg Neues vom Windpark auf dem Asberg

RHEINREITBACH · Lange Zeit war es ruhig geworden um den geplanten Windpark in der Verbandsgemeinde Unkel, nachdem im April dieses Jahres ein brütender Großvogel mitten im FFH-Gebiet am Asberg entdeckt worden war.

 Windräder wie dieses wären der Alptraum für die Gegner.

Windräder wie dieses wären der Alptraum für die Gegner.

Foto: dpa

Da in einem Umkreis von zwei Kilometern um seinen Horst innerhalb von zwei Jahren kein Windrad errichtet werden darf, schien das Thema zur Freude der Windpark-Gegner vom Tisch.

"Ende März 2013 hat uns Verbandsbürgermeister Karsten Fehr ja zugesagt, dass die VG den westlichen Teil des Plangebietes schon wegen des Landschaftsbildes ausschließen würde. Wenn man sich daran hält, haben wir nichts zu befürchten, da es in dem zu überplanenden Gebiet dann keine Fläche mehr für Windräder geben würde", so Michael Reinart von der Bürgerinitiative "Pro Naturpark pur" (PNp) auf einer Informationsversammlung.

Eingeladen zu dieser hatte der PNp-Sprecher Christoph Pie, um den frisch überarbeiteten Regionalen Raumordnungsplan (RRop) Mittelrhein-Westerwald vorzustellen, in dem Aussagen über Windenergiegeeignete und -ungeeignete Flächen getroffen werden. In diesem wird weder das FFH-Gebiet am Asberg prinzipiell ausgeschlossen, noch der westliche Teil des so genannten Vorranggebietes, das im Norden etwa vom Auge Gottes bis zur Breiten Heide reicht und sich nach Süden weit Richtung Bruchhausen erstreckt.

"Besonders irritierend ist aus unserer Sicht auch die aktuelle Aussage von VG-Chef Fehr, dass eine Nachverhandlung der mit der EVM vereinbarten Pachten nicht ausgeschlossen ist, sofern sich das Projekt für den Investor unter den derzeitigen Bedingungen nicht rechnen sollte", so Pie. Die Wirtschaftlichkeit sei jedoch nicht nur für den potenziellen Investor interessant, sondern auch für die Bürger. Würde der Investor etwa Konkurs anmelden müssen, dann müssten sie für den Rückbau der Windräder nach 20 Jahren aufkommen, gab er zu bedenken.

"Wir können nur hoffen, dass die Mandatsträger den RRop nicht zum Anlass nehmen, den Westen des Gebiets im Flächennutzungsplan als geeignetes Gelände für Windräder auszuweisen", so Reinart. Das würde einem tiefgreifenden Vertrauensbruch gleichkommen.

Eben diesen sprach auf der Rheinbreitbacher Ratssitzung auch Marija Lautenschläger von der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWg) an. "Es wäre wenig vertrauenbildend, wenn im RRop plötzlich gesagt wird, dass alles wieder offen ist." Der Gemeinderat müsse ein Signal senden, dass eine Bebauung im Westen des Plangebietes nicht gewollt sei. "Wir wollen Ihr Versprechen festgeschrieben haben, dass der westliche Teil des Gebietes nicht für Windräder zur Disposition steht", forderte ihr Parteifreund Andreas Frey von Fehr.

Er habe dies nicht versprochen, da nicht er, sondern der VG-Rat darüber entscheide, erklärte Fehr, während Bauamtsleiterin Sonja Klewitz darauf hinwies, dass es formal notwendig sei, das gesamte Gebiet zu überplanen. Nur wenn der VG-Rat als Herr des Verfahrens das Gebiet ausschließt, könne Sie sicher sein, dass dort keine Windräder gebaut werden, betonte sie. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass eine Entscheidung erst gefällt werde, wenn alle Gutachten vorliegen würden. "Wir haben Infos aus dem Rhein-Sieg-Kreis hinsichtlich des geschützten Haselhuhns, die sich auch auf unser Gebiet auswirken könnten", so Klewitz, bevor der RRop mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen wurde.

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