Sonst drohen Geldbußen Keine privaten Osterfeuer

BAD HONNEF · Entsorgung von Abfällen ist verboten. Grundsätzlich dürfen Osterfeuer ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen entzündet werden.

Das Osterfest steht vor der Tür: In wenigen Wochen ist wieder Zeit, Eier zu suchen. Auch Osterfeuer erfreuen sich in der Zeit um die Feiertage weiterhin großer Beliebtheit. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass solche österlichen Brauchtumsfeuer rechzeitig beim Ordnungsamt angemeldet und genehmigt werden müssen. Entsprechende Formulare stehen unter www.bad-honnef.de zur Verfügung.

Grundsätzlich dürfen Osterfeuer ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen entzündet werden; private Feuer sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bestraft. Platzwahl und das Einhalten erforderlicher Abstände sind ebenso bedeutsam. Außerdem darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden. Unter keinen Umständen darf das Osterfeuer zur Entsorgung von Abfällen, egal welcher Art, dienen. Ebenso ist die Verwendung flüssiger Brennstoffe verboten.

Da große Reisighaufen von vielen Wildtieren als Unterschlupf oder Brutstätte genutzt werden, dürfen Feuerstellen maximal zwei Tage vor der Entzündung aufgeschichtet werden. Der Deutsche Tierschutzbund rät, ganz auf die Feuer zu verzichten; zumindest aber den Reisig vor dem Anzünden unbedingt noch einmal umzuschichten, um versteckte Kleintiere aufzuscheuchen.

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