Bad Honnef Kanal-Tüv wird teils zur Pflicht

BAD HONNEF · Der Kanal-Tüv privater Abwasseranlagen hat in jüngster Vergangenheit für jede Menge Diskussion gesorgt. Nachdem sich - landauf, landab - Widerstand gegen eine generelle Pflicht der Dichtheitsprüfung geregt hatte, ist die Novelle des Landeswassergesetzes im Oktober auch in Bad Honnef positiv aufgenommen worden.

Und das aus folgendem Grund: Nur Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten müssen ihre privaten Abwasserkanäle bis 2020 prüfen lassen - und ein Wasserschutzgebiet gibt es bislang nicht in Bad Honnef. Doch das wird sich ändern: Im Lohfeld ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes längst vorgesehen. Laut städtischem Abwasserwerk wären damit 350 Grundstücke von der Prüfpflicht betroffen.

Wie in Königswinter liegt derzeit auch in Bad Honnef kein Haus in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet. Der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Thomasberg ist um die Neuausweisung eines Wasserschutzgebietes für Heisterbacherrott, Thomasberg und Ittenbach bemüht. Und in Bad Honnef steht die Ausweisung eines solchen Gebietes an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz an.

Marcus Killat, seit 1. Oktober Leiter des Abwasserwerkes der Stadt Bad Honnef, geht davon aus, dass das Verfahren 2014 abgeschlossen wird. Die betroffenen Grundstückeigentümer müssten ihre Abwasseranlagen innerhalb von sieben Jahren nach Ausweisung prüfen lassen. Killat sagt: "Die Anforderungen an die Prüfung und Ausführung der Anschlussleitungen können erst nach Ausweisung des Schutzgebietes und entsprechend den dann festgesetzten Vorgaben benannt werden."

Eine generelle Prüfpflicht besteht hingegen für industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen, die besonders verunreinigtes Abwasser transportieren: Hier muss bis 2020 erstmals geprüft werden. Im Gegensatz zu häuslichem Abwasser gelte dies auch außerhalb von Wasserschutzgebieten, so Killat. Und: In Wasserschutzgebieten müsse die Prüfung schon bis Ende 2015 erfolgen, wenn die Leitungen älter sind als Baujahr 1990.

In Honnef seien von dieser Neuregelung etwa 36 Betriebe betroffen. Die Prüfungen erfüllten die neue Verordnung, wenn sie von anerkannten Sachkundigen durchgeführt wurden. Eine Liste anerkannter Prüfer veröffentlicht das Landesumweltamt.

Nach der neuen Verordnung sind große Schäden sofort zu beseitigen, mittlere Schäden innerhalb von zehn Jahren. Kleine Schäden müssten zunächst nicht saniert werden. Wie ein Schaden zu bewerten ist, darüber entscheide der zugelassene Prüfer. Im Einzelfall könne die Stadt über abweichende Sanierungsfristen entscheiden.

Grundsätzlich sei es gut, mehrere Angebote für die Prüfung oder auch Sanierung einzuholen und sich vor der Beauftragung beim Abwasserwerk der Stadt Bad Honnef beraten zu lassen. Dort gebe es "wichtige Informationen über die neuen gesetzlichen Regelungen und fachliche Tipps, die Geld sparen können", so Killat.

Für das öffentliche Kanalnetz gelte: Es werde seit Jahren durch das Abwasserwerk nach den gesetzlichen Vorgaben überprüft und die Ergebnisse sowie Maßnahmen über ein Kanalkataster verwaltet. Die Erstüberprüfung sei seit längerem abgeschlossen, zurzeit erfolge die erste Wiederholungsprüfung. Das Wasserschutzgebiet betreffend, gelten laut Killat für das Abwasserwerk dieselben Anforderungen wie für private Hauseigentümer. Mit sofortigen Auswirkungen auf die Abwassergebühr, explizit aufgrund der neuen Anforderungen, sei zurzeit nicht zu rechnen. Die Entwicklung hänge vom eventuell erforderlichen Sanierungsaufwand ab.

Fragen beantwortet das Abwasserwerk unter [sym_tel] 0 22 24/18 42 14 und -215. Info: www.bad-honnef.de

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