Erschossener Wolf im Westerwald Honnefer Jäger zu Geldstrafe verurteilt

Montabaur · Der Bad Honnefer, der am 20. April 2012 in seinem Jagdrevier nahe Hartenfels im Westerwald einen Wolf erschossen hatte, ist am Donnerstag vor dem Amtsgericht Montabaur zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt worden. Der 72-jährige muss auch die Verfahrenskosten tragen.

Der Jäger wurde wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt, weil er ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötete. Die Erlaubnis dazu habe er nicht gehabt, so Richter Sven Kaboth, weil das Tier zum Zeitpunkt, als der Jäger es erschoss, nicht mehr Wild nachgestellt und dieses gefährdet habe. Das Urteil wäre bei einem Hund genauso ausgefallen.

Der Prozess hatte so große Aufmerksamkeit hervorgerufen, weil es der erste Wolf war, der seit 123 Jahren im Westerwald gesichtet wurde. Der Jäger hätte daher auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz verurteilt werden können. Der Richter hielt dem 72-Jährigen aber zugute: "Sie waren der Erste, der einen Wolf vor die Flinte bekommen und geschossen hat. Heute würden Sie anders handeln."

Deshalb hätte der Rentner den Wolf auch nicht fahrlässig getötet, was die Voraussetzung für eine Verurteilung gewesen wäre. Oberstaatsanwalt Ralf Tries hatte in seinem Plädoyer eine Verurteilung nach dem Bundesnaturschutzgesetz wegen unbewusster Fahrlässigkeit gefordert, weil der Jäger durch Presseberichte hätte informiert sein müssen, dass im Westerwald ein Wolf gesichtet wurde.

Als Strafmaß forderte er eine Geldstrafe von 4000 Euro und ein sechsmonatiges Jagdverbot. Verteidiger Christian Comes plädierte auf Freispruch. Nach dem Urteil kündigte er an, mit seinem Mandanten über eine Berufung oder Revision nachzudenken. Der Wolf selber wurde am Donnerstag nicht in Augenschein genommen, was die Verteidigung bemängelte. Das inzwischen präparierte Tier hat seine letzte Ruhestätte im Naturhistorischen Museum in Mainz gefunden.

Stattdessen wurden vier Sachverständige gehört, unter ihnen drei Mitarbeiter des Frankfurter Senckenberg-Forschungsinstituts und ein Tierarzt vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz. Sie wiesen nach Ansicht des Richters zweifelsfrei nach, dass es sich bei dem getöteten Tier um einen Wolf aus den italienischen Alpen handelte.

Der genetische Nachweis wurde anhand von Gewebeproben mit zwei unterschiedlichen Analyseverfahren geführt. "Das ist eine klare Sachlage", sagte der Biologe Carsten Nowak. Der Verteidiger Christian Comes hatte ein Gegengutachten gefordert, weil er bezweifelte, dass es sich um einen Wolf handelte. Dieser Antrag wurde jedoch vom Richter abgelehnt.

So kurios wie der gesamte Fall ist auch die Situation, wie der tote Wolf am 21. April 2012 gefunden wurde: Ein Königswinterer Hochschulprofessor, der an der Bonner Uni lehrt, fand das Tier, als er mehr oder weniger zufällig mit seinem Sohn im Westerwald praktischen Anschauungsunterricht für die gemeinsame Jagdausbildung nahm. "Ich habe ein solches Gelände systematisch gesucht. Dort war ein breites Spektrum von Erfahrungen zu sammeln", berichtete der 62-Jährige den verdutzten Zuhörern im Gerichtssaal.

Auf einmal habe sein Sohn gerufen, da liege ein Wolf. "Ich erkannte sehr bald, dass mein Sohn merkwürdigerweise wohl Recht hat", so der Zeuge. Amtsgerichtsdirektor Reiner Rühmann äußerte vor der Verhandlung die Hoffnung, dass das Verfahren angesichts des Medienandrangs gestern zu einem Abschluss kommen würde: "Dem Wolf kommt eine mystische Bedeutung zu. Das Verfahren genießt aber meines Erachtens eine unverhältnismäßige Aufmerksamkeit im Verhältnis zu anderen Verfahren."

Ein Jagdausübungsverbot für den 72-Jährigen überließ Richter Kaboth anderen Stellen wie der Unteren Jagdbehörde. Unabhängig davon wird der Hegering Siebengebirge, dem der Jäger angehört, in Abstimmung mit der Kreisjägerschaft über dessen Mitgliedschaft entscheiden. Laut dem Vorsitzenden Rolf Werning tagt der Vorstand am 4. Februar.

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