Autolärm in Bad Honnef Gutachten soll Belastung klären

BAD HONNEF · Ein Gutachter soll die Lärmbelastung am gesamten, bislang nicht durch Lärmschutzwälle oder -wände geschützten Bad Honnefer Teilstück der B 42 unter die Lupe nehmen. Das beschloss der Bauausschuss am Dienstag.

 Lärmschutz: Bei Um- oder Neubauten wie hier am Honnefer Kreuz kommt der Straßenbaulastträger dafür auf.

Lärmschutz: Bei Um- oder Neubauten wie hier am Honnefer Kreuz kommt der Straßenbaulastträger dafür auf.

Foto: Frank Homann

Wie berichtet, hatten sich Anlieger des Rosenweges über die gestiegene Belastung beschwert, zumal entlang ihrer Grundstücke Bäume und Sträucher großflächig entfernt worden waren. Auch Anlieger der nördlich davon gelegenen Karlstraße beantragten die Ausdehnung eines geplanten Gutachtens.

Dieses Gutachten, so erläuterte für die Verwaltung Dirk Wiehe im Ausschuss, hatte ursprünglich das Ziel, die Belastung entlang des geplanten Neubaugebietes Am Weiher/Floßweg zu untersuchen. Zum Verfahrensstand für das Gebiet teilte Wiehe mit, dass neben dem Lärmschutzgutachten auch eine Artenschutzprüfung auf den Weg gebracht sei. Zudem solle eine Ausbauplanung für den Floßweg erarbeitet werden.

Was den Lärmschutz beziehungsweise das Anrecht auf denselben angeht, so verdeutlichte Wiehe, habe man es mit gänzlich "unterschiedlichen Rechtslagen" zu tun. Wird ein Wohngebiet neu erschlossen und besteht anhand der gesetzlich festgelegten Höchstwerte die Notwendigkeit von Lärmschutz, werde dieser in aller Regel in der Umlegung von den Bauherren mitbezahlt. So war es nach GA-Informationen am südlichen Zipfel kurz vor der Landesgrenze, wo ein Schutzwall steht.

Und so wäre es auch beim Neubaugebiet Floßweg möglich. Wird eine Straße um- oder komplett neugebaut, dann trage hingegen der Straßenbaulastträger, im Falle der B 42 also der Bund, die Kosten für den Lärmschutz. Ein Beispiel in Bad Honnef: die neue Lärmschutzwand nach dem Umbau des Bad Honnefer Kreuzes.

Anders verhält es sich bei schon bestehenden Wohngebieten wie am Rosenweg oder an der Karlstraße. Konkreter noch: Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. "Der Bund wird erst tätig bei höheren Werten", so Wiehe. Um den Nachweis zu führen, dass Lärmschutz nötig sei, würden bei Neuerschließungen niedrigere nächtliche "Auslösewerte" angenommen als bei bestehenden Wohngebieten. Wie berichtet, geht das Bundesverkehrsministerium von bis zu fünf Dezibel Unterschied aus, je nachdem, ob es sich um neue Straßen und Wohngebiete handelt oder um bestehende - zu Lasten der bestehenden Wohngebiete.

"Die Belastung besteht, das steht außer Frage", so Wiehe, und das an der gesamten B 42 mit rund 17.000 Fahrzeugen täglich. Ob sich aus dem Gutachten ein Anspruch für alle Teilbereiche werde ableiten lassen, stehe gleichwohl noch in den Sternen.

Die Verwaltung empfahl aber, das Gutachten auf alle genannten Teilbereiche auszudehnen sowie darüber hinaus auf das Areal an der August-Lepper-Straße, das zudem zwischen Bundesbahn und Bundesstraße eingekeilt sei. "Um mit dem Straßenbaulastträger überhaupt sinnvoll verhandeln zu können, sollten erst die fachlichen und technischen Grundlagen für entsprechende Lärmschutzmaßnahmen geklärt werden", so die Verwaltung. Das sahen alle Fraktionen genauso. Der Antrag passierte das Gremium ohne Gegenstimme.

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