Wintereinbruch im Siebengebirge Eiskalt erwischt

SIEBENGEBIRGE · Die Meteorologen hatten es vorhergesagt, und sie sollten recht behalten: Am Samstag, kurz nach 9 Uhr, fielen auch im Siebengebirge die ersten Flocken. Es folgte dichtes Schneegestöber, das innerhalb kürzester Zeit die Straßen in spiegelglatte Rutschbahnen verwandelte.

 Nur im Schneckentempo konnten die Autofahrer aufgrund des Schneegestöbers auf der B 42 in Niederdollendorf fahren.

Nur im Schneckentempo konnten die Autofahrer aufgrund des Schneegestöbers auf der B 42 in Niederdollendorf fahren.

Laut Polizei kam es glücklicherweise aber nur zu mehren Blechschäden, Menschen kamen nach ersten Erkenntnissen nicht zu Schaden. Allerdings musste das Schmelztal laut Feuerwehr für einige Stunden aufgrund der Witterung gesperrt werden. Auch an vielen anderen Stellen in Honnef, wie zum Beispiel auf der Hauptstraße, wurden Räumfahrzeuge lange vermisst.

Auf der Königswinterer Straße zwischen Oberpleis und Ittenbach ging es am Vormittag nur im Schritttempo voran. Ein Kleinlaster, der noch vor dem Eintreffen der Räumfahrzeuge versucht hatte, die Steigung zur Margarethenhöhe zu meistern, rutschte in den Straßengraben und blieb dort liegen.

Gegen 11 Uhr war auf der Rosenaustraße in Thomasberg auf schneeglatter Straße ein Wagen gegen einen Linienbus geprallt. Auch rund um den Sonnenbergerhof in Bockeroth kam es am Samstag zu Verkehrsbehinderungen.

Und auch im Kreis Neuwied hatten vor allem Autofahrer mit dem Schnee zu kämpfen. Im Laufe des Samstages ereigneten sich allein im Gebiet der Polizeiinspektion Linz sieben witterungsbedingte Unfälle. In allen Fällen blieb es auch dort bei Sachschäden.

[kein Linktext vorhanden]Den Kindern war das alles egal: Sie genossen den Schnee in vollen Zügen, holten den Schlitten hervor und nutzten vor allem die Rodelhänge an der Löwen- und der Hirschburg für ihr winterliches Vergnügen. In den Vorgärten entstanden in rasendem Tempo Schneemänner. Sie werden laut der Wetter-Experten schon bald wieder verschwunden sein - in den kommenden Tagen soll es tauen.

Wintereinbruch in der Region
107 Bilder

Wintereinbruch in der Region

107 Bilder

Winterdienst und Räumpflicht

Auf Gehwegen und an Haltestellen ist bei Eis- und Schneeglätte so zu streuen, dass eine gefahrlose Nutzung gewährleistet ist. Die Verwendung von

Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist dabei grundsätzlich verboten. Lediglich an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen oder bei starkem Gefälle darf mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien gestreut werden.

Infos zur Straßenreinigungspflicht - hierzu zählt der Winterdienst - können der örtlichen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung unter www.bad-honnef.de und www.koenigswinter.de entnommen werden.

Die Zuständigkeit der Städte für den Winterdienst ist überwiegend auf die Hauptverkehrsstraßen und die Gewerbegebiete beschränkt. Anlieger- und Nebenstraßen werden nur im Einzelfall geräumt oder gestreut. Hier müssen die Anlieger die Gehwege von Schnee und Eis befreien.

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallender Schnee und entstandene Glätte müssen nach dem Ende des Schneefalls beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetages zu räumen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort