90 Beamte durchsuchen Wohnungen Diebesbande überregional tätig

BAD HONNEF/KREIS NEUWIED · Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt in Zusammenarbeit mit der Kriminalinspektion Neuwied gegen Mitglieder einer überregional tätigen Bande aus dem Kölner Raum ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls und der Verbrechensverabredung.

Den Beschuldigten wird demnach zur Last gelegt, sich 2014 zu einer Gruppierung zusammengeschlossen zu haben. "Deren Zweck soll darin bestanden haben, sich durch die wiederholte Begehung von Diebstählen, insbesondere Einbruchsdiebstählen in Wohnhäuser und Wohnungen, Taschendiebstählen und Diebstählen aus Einkaufsmärkten eine fortlaufende und dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen, aus der ihr Lebensunterhalt in nicht unerheblichem Umfang mitfinanziert werden sollte", so die Staatsanwaltschaft.

Unterwegs waren die Täter offenbar sowohl im nördlichen Rheinland-Pfalz wie auch im südlichen Nordrhein-Westfalen.

Dabei ging die Bande nach den ersten Ermittlungen der Behörden immer gleich vor: Vor den Taten sollen zunächst die potenziellen Objekte ausgespäht worden sein. Anschließend wurde intensiv geklingelt, um zu sehen, ob die Bewohner zu Hause sind.

Erst wenn niemand öffnete, sollen andere Bandenmitglieder gewaltsam in die Wohnungen eingedrungen sein. Falls die Wohnungsinhaber anwesend waren oder die Beschuldigten vermuteten, bei der Tat entdeckt oder zumindest beobachtet worden zu sein, sollen sie ihr Vorhaben abgebrochen haben.

Durch rund 90 Beamte der Polizei aus Rheinland-Pfalz und Köln wurden jetzt in diesem Zusammenhang mehrere Objekte in Köln und im Landkreis Neuwied durchsucht. Dabei sind laut Staatsanwaltschaft auch mehrere Haftbefehle vollstreckt worden.

Weitere Details zu der mutmaßlichen Bande, den Tatorten oder dem Vorgehen wollen die Ermittler derzeit allerdings nicht machen. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei berufen sich dabei auf die noch laufenden Maßnahmen sowie den Schutz weiterer erforderlicher Ermittlungen in der Sache. Schwerer Bandendiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

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