Wasserschutzgebiet in Königswinter Dichtheitsprüfung auf Umwegen

SIEBENGEBIRGE · In den kommenden Jahren haben Grundstückseigentümer in Königswinter noch keine Dichtheitsprüfung zu befürchten. Das könnte sich in den Folgejahren jedoch ändern.

Wie berichtet, liegt zurzeit kein Haus in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet. Und nur dort müssen Hausbesitzer ihre privaten Abwasserkanäle bis zum Jahr 2020 auf Dichtheit prüfen lassen. Allerdings bemüht sich der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Thomasberg, der 33.000 Menschen versorgt, seit Jahren um die Neuausweisung eines Wasserschutzgebietes, das fast die komplette Fläche der Ortschaften Heisterbacherrott, Thomasberg und Ittenbach einschließen würde.

Nach der aktuellen Novelle des Landeswassergesetzes muss die Erstdichtheitsprüfung innerhalb von sieben Jahren nachgeholt werden, wenn ein Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen wird. Als beim WBV die Idee der Aktualisierung des Wasserschutzgebietes geboren und der Antrag gestellt wurde, war von einer Dichtheitsprüfung noch lange keine Rede. Ausgerechnet jetzt, zu einem Zeitpunkt, an dem den Wasserschutzgebieten eine besondere Bedeutung zukommt, hat die Bezirksregierung aber gegenüber dem WBV zu verstehen gegeben, dass mit der Eröffnung des Verfahrens für 2015 zu rechnen sei, wie WBV-Geschäftsführer Clemens Türich und WBV-Vorsteher Hermann Josef Thomas dem General-Anzeiger in dieser Woche mitteilten. Das Verfahren selbst, in dessen Verlauf alle betroffenen Behörden wie die Stadt Königswinter, der Rhein-Sieg-Kreis oder die Landwirtschaftskammer beteiligt werden, wird dann noch einmal rund zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Entscheidung über die Festsetzung trifft aber allein die Bezirksregierung.

Wenn 2017 die Ausweisung erfolgen würde, hätten die betroffenen Grundstückseigentümer noch bis 2024 Zeit, um die Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Dass der Ausweisungsprozess, der sich nun schon fast drei Jahrzehnte hinzieht, so langwierig ist, führen Türich und Thomas auf immer neue Gutachten, wechselnde Zuständigkeiten bei den Behörden und den Bau der ICE-Trasse zurück. Grundlage der Aktualisierung ist der Erläuterungsbericht des Staatlichen Umweltamtes Köln vom Oktober 2004 sowie die Übersichtskarte vom November 2004.

Das Wasserschutzgebiet ist dabei in drei Wasserschutzzonen eingeteilt. Zone I dient dem unmittelbaren Schutz der Brunnenfassung, die in einem Radius von mindestens zehn Metern einzuzäunen ist. Zone II umfasst den Bereich zwischen dem Brunnen und der Linie, von der das Grundwasser eine Fließzeit von 50 Tagen braucht. Im Bereich der Brunnen I bis IV im Lauterbachtal sind das rund 2,7 Kilometer. Zone III reicht bis zur Grenze des Wassereinzugsgebietes. Unter Berücksichtigung der Größe des Gebietes und der Fließgeschwindigkeit des Grundwassers wurde der Bereich in die Unterzonen III A und III B eingeteilt. Das Gebiet ist rund sieben mal vier Kilometer groß.

Die Abgrenzungen des voraussichtlich künftigen Wasserschutzgebietes kann man sich im Netz anschauen: www.uvo.nrw.de.

Resolution

Der Stadtrat beschloss im Juli auf Antrag von CDU und FDP eine Resolution zur Änderung des Landeswassergesetzes. Danach soll eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nur bestehen, wenn diese neu errichtet werden, bei vorhandenen Anlagen bedeutende Veränderungen vorgenommen werden oder wenn ein begründeter Verdacht auf eine Grundwasserverschmutzung vorliegt. Falls es eine Sonderregelung für Wasserschutzgebiete gebe, soll nach Wasserschutzzonen unterschieden werden.

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