Eine verhängnisvolle Nacht Der mysteriöse Tod des 19-jährigen Jens Henrik Bleck

Seit elf Monaten suchen die verzweifelten Eltern vergebens nach Antworten. Der Bad Godesberger Jura-Student starb nach dem Besuch einer Diskothek in Bad Honnef. Die bruchstückhafte Rekonstruktion einer Geburtstagsfeier

Das eigene Kind. Tot. Für Eltern die größtmögliche Katastrophe. Unvorstellbar. So lange unvorstellbar, bis sie eintritt und die Welt aus den Angeln hebt.

Jens Henrik Bleck aus Bad Godesberg war 19, als er starb. Seine Eltern, der in einem Bonner Ministerium tätige Bundesbeamte Torsten Bleck (52) und seine Frau Alma (47), wissen nicht, warum ihr Sohn starb. Sie wissen nicht einmal, wann genau und wo genau er starb. Und sie leben seit elf Monaten mit dem quälenden Gedanken, es vielleicht nie zu erfahren.

Die Eltern sahen ihren Sohn zum letzten Mal lebend, als sie Jens am Abend des 8. November 2013 gegen 20 Uhr in Mehlem absetzten. Dort wohnte ein früherer Schulfreund, der hatte Geburtstag und wollte daheim mit den alten Freunden des Abiturjahrgangs ein bisschen feiern.

Später fuhr die zehnköpfige Geburtstagsgesellschaft mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Bad Honnef, um in der Diskothek "Rheinsubstanz" in unmittelbarer Nähe der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 66 weiter zu feiern.

16 Tage später, am Abend des 24. November 2013, teilte die Polizei den Eltern mit, dass die Leiche ihres Sohnes im Rhein gefunden wurde. Gut 50 Kilometer flussabwärts, in Stammheim im Nordosten Kölns.

Welche Ermittlungsbehörde ist zuständig?

Bis vor wenigen Wochen wussten die Eltern nicht einmal, welche Ermittlungsbehörde für den mysteriösen Tod ihres Sohnes zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft Bonn versicherte Alma und Torsten Bleck noch im Juli, Köln sei zuständig, aber dort habe man die Ermittlungen eingestellt.

Die Kölner Staatsanwaltschaft behauptete standhaft das Gegenteil: Man habe gar nicht einstellen können, weil man für die Ermittlungen gar nicht zuständig sei. In Köln sei lediglich die Rechtsmedizin wegen des Fundortes mit der Obduktion befasst gewesen. Bonn sei zuständig, man habe in Köln gar keine Akte.

Fast neun Monate nach dem Tod des 19-Jährigen konnte zumindest dies aufgeklärt werden: Bonn ist zuständig. Und die Eltern fragen sich: Wenn es für die Klärung dieser Frage neun Monate benötigte - mit welcher Intensität wurde wohl in der Zwischenzeit ermittelt?

Und sie fragen sich: Wird überhaupt noch ermittelt? Wird elf Monate nach dem Tod ihres Sohnes noch Personal und Zeit investiert, um zu erfahren, was dem 19-jährigen Jurastudenten in jener Novembernacht widerfahren ist?

Natürlich machen sich die Eltern Sorgen. Aber sie beruhigen sich damit, dass die Stimme ihres Sohnes trotz des merkwürdigen Inhalts ruhig und klar klang; dass er ja nicht allein, sondern mit seinen Freunden unterwegs ist; dass er wohl in die Diskothek zurückgekehrt ist und dort keinen Empfang hat.

Was die Eltern nicht wissen, nicht ahnen können: In der folgenden Dreiviertelstunde wird ihr Sohn von seinen Freunden isoliert sein, von Todesangst getrieben, vergebens die Taxifahrer draußen vor der Diskothek um Hilfe bitten, sich in seiner Not an zwei Polizeibeamte wenden, auch dort keine Hilfe finden - und wenig später tot sein.

In Bad Honnef sagen Polizeibeamte dem Vater, man gehe davon aus, dass der Jura-Student von der alten Grafenwerther Steinbrücke in den Rhein gesprungen sei. Allerdings bestätigen sie die Erzählung der Schulfreunde, Jens' Geldbörse sei nicht am Rheinufer gefunden worden. Vielmehr habe sie in der Nacht tatsächlich der Kollege einer Streifenwagenbesatzung eingesteckt, die wegen eines Autounfalls gerufen worden war.

Der Beamte nennt dem Vater den Namen des Kollegen: ein Polizeihauptkommissar der Wache Ramersdorf. Dies und weitere Begebenheiten lassen die erheblichen Zweifel der Eltern an der Suizid-Theorie weiter wachsen: "Polizeibeamte unterhielten sich vor Ort über ein Mädchen, das ebenfalls Gast in der Diskothek war, dort nachts notärztlich behandelt und von einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wurde. Ferner klagte einer von Jens' Freunden über einen mehr als einstündigen Filmriss. Uns drängte sich sofort der Gedanke an K.o.-Tropfen auf. Hat man Jens etwas ins Glas getan?"

[kein Linktext vorhanden]Im Fall der 1996 spurlos verschwundenen Rheinbacher Arzthelferin Trudel Ulmen, der sich erst 2012 als Tötungsdelikt entpuppte, war den Familienangehörigen vorgehalten worden, sie hätten sich 16 Jahre zuvor nicht genügend um die Vermisstensache gekümmert, die Hypothese der Polizei vom freiwilligen Verschwinden nicht nachdrücklich genug in Zweifel gezogen und nicht ausreichend Druck auf die Behörden ausgeübt. Ein Vorwurf, den man Torsten Bleck und seiner Frau Alma wohl nicht machen kann.

Die verzweifelten Eltern standen den Behörden ständig auf den Füßen, stellten selbst Nachforschungen an, sprachen mit Dutzenden möglicher Zeugen. Das führte nicht eben zu einem entspannten Verhältnis zwischen dem Godesberger Ehepaar und der Bonner Polizei.

Mutter Alma: "Auf meine Frage in den ersten Tagen, ob denn überhaupt noch nach meinem Sohn gesucht werde, schleuderte mir ein Kriminalbeamten entgegen: Seien Sie froh, wenn er überhaupt noch gefunden wird. Manche rutschen auch gleich bis in die Nordsee durch."

Als die Eltern zur Wache Ramersdorf fuhren und sich nach dem Beamten durchfragten, dem ihr Sohn in der Nacht seine Geldbörse gegeben hatte, nahm der Reißaus und weigerte sich, mit den Eltern zu sprechen.

Keineswegs verurteilen die Eltern die Polizei in Bausch und Bogen. Vielmehr fühlten sie sich von mehreren Polizisten ernst genommen und anständig behandelt: von den Beamten der Kriminalwache, die für die ersten Ermittlungen in der Nacht zuständig waren, von dem freundlichen Polizisten, der dem Vater am nächsten Morgen vor Ort den Namen des Kollegen mit der Geldbörse nannte, ferner vom Leiter der Wache Ramersdorf, der den Eltern den Kontakt zu den Opferschutzbeauftragten des Präsidiums bahnte, von einer Beamtin, die den Eltern psychotherapeutische Hilfe vermittelte, und nicht zuletzt vom jüngeren der beiden für den Fall zuständigen Kriminalbeamten.

Jens klopft kurz darauf an die Seitenscheibe eines Taxis. Auf den Fahrer macht er einen gehetzten und panischen Eindruck.

"Können Sie mir bitte helfen? Ich habe Angst. Die sind hinter mir her. Die wollen mich töten. Können Sie mich bitte nach Hause fahren? Ich habe nicht mehr genug Geld, aber eine EC-Karte. Wenn Sie kurz am nächsten Bankautomaten halten, kann ich Sie bezahlen."

Der Taxifahrer lehnt ab. Er und seine Kollegen haben schon zu oft schlechte Erfahrungen mit jungen Leuten gemacht, die an der roten Ampel aus dem Wagen springen, ohne zu zahlen. Gefahren wird grundsätzlich nur gegen Vorkasse. "Junge, wenn du Probleme hast: Da hinten steht doch die Polizei."

Jens geht zu dem etwa zehn Meter entfernten Streifenwagen. Die Beamten nehmen einen Autounfall auf. Sachschaden, Fahrerflucht. Der Taxifahrer beobachtet, wie der junge Mann die Polizisten anspricht und einer der Beamten verärgert entgegnet, man habe zu tun und er solle aus dem Weg gehen.

Angst in den Augen

Jens kehrt zu den Taxifahrern zurück. Angst in den Augen. Einer der jüngeren Fahrer erklärt sich bereit, ihn zu fahren. Da schaltet sich ein älterer Kollege ein: "Nix da. Nur gegen Vorkasse!" Jens läuft erneut zu den Polizisten.

Die Taxifahrer beobachten, wie der 19-Jährige seine Geldbörse zückt, einer der Beamten sie einsteckt, den jungen Mann anraunzt, er stehe im Spurenbild, und ihn beiseite schiebt (Die Taxifahrer sagen später, Jens sei weder getorkelt noch habe er undeutlich gesprochen. Er habe keinen betrunkenen Eindruck gemacht).

Zwei junge Männer erscheinen laut Zeugenaussagen auf dem Vorplatz. Sie gehören nicht zu Jens' Clique. Sie nehmen Jens in die Mitte, legen den Arm um ihn und sagen: "Wir kümmern uns um den." Wenig später sieht einer der Taxifahrer, dass Jens aus der Nase blutet.

Zehn Tage später wird nach diesen beiden Männern erstmals auch öffentlich gefahndet. Ohne Erfolg. Den Eltern wird auf Nachfrage mitgeteilt, eine Verbindung zum Tod ihres Sohnes sei aber ohnehin auszuschließen.

Taxifahrer beobachten, wie Jens in Richtung DB-Bahnhof davonrennt, aber urplötzlich abbiegt und zurück in die Diskothek läuft.

02.46 Uhr: Von der Steinbrücke zur Insel hallen die Schreie einer Frau. Die Polizisten eilen zur Brücke. Dort kommen den Beamten drei junge Menschen entgegen; zwei Männer und eine Frau (wie sich später herausstellt, die Freundin des Mädchens, das in der Diskothek notärztlich versorgt werden muss).

Sie schildern den Beamten, eine Person treibe im Wasser unter der Brücke durch, rudere wild mit den Armen und rufe um Hilfe. Doch in der Dunkelheit und bei der Fließgeschwindigkeit können die Beamten schon nichts mehr sehen.

In den folgenden Tagen versuchte die Polizei das Ehepaar Bleck immer wieder und mit Nachdruck davon zu überzeugen, ihr Sohn Jens habe sich freiwillig das Leben genommen, indem er von der Brücke sprang, und suchten nach Anzeichen von Depressionen oder Suizidgefährdung in der Vita des 19-Jährigen.

Die Eltern halten das nach wie vor für blanken Unsinn: "Jens war ein fröhlicher, lebensbejahender Mensch. Und er hatte Pläne. Er wollte in den Diplomatischen Dienst. Er war so glücklich, als einer von 30 Auserwählten dem Studiengang Deutsch-Französisches Recht an der Kölner Universität anzugehören, und er freute sich darauf, bald auch in Paris studieren zu dürfen. Er hatte schon alle Vorbereitungen für den Umzug in diesem Herbst getroffen."

Die Einschätzung der Eltern deckt sich mit jener aus Jens' sozialem Umfeld. Iris Grote, damals, vor ihrer Pensionierung, Jahrgangsstufenleiterin am Friedrich-Ebert-Gymnasium: "Unter keinen Umständen habe ich verstanden, was da über Jens in die Medien getragen wurde."

"Suizid schließe ich definitiv aus"

Jens' Französischlehrerin Hildegard Wöller ergänzt: "Ich konnte ihn nicht nur im Unterricht, sondern auch bei zwei Studienreisen beobachten. Er war höflich, intelligent, strebsam, immer aufmerksam bei der Sache und stets zu Späßen aufgelegt. Suizid schließe ich definitiv aus." Ferner kann Jens weder von der alten Steinbrücke gesprungen noch gefallen sein, wenn die Aussagen der drei Zeugen auf der Brücke zutreffen.

Dennoch seien die Eltern immer wieder abgekanzelt worden, als glaube man ihnen kein Wort, erinnern sie sich: "Man sagte uns, man habe schließlich hinreichend Erfahrung mit jungen Leuten, die seien alle gleich, Alkohol, Drogen, am Ende sähen sie für ihre Probleme nur noch den einen Ausweg."

Der Sohn eines Bad Honnefer Taxiunternehmers war nur 14 Tage zuvor an der Endhaltestelle der Bahn von mehreren Jugendlichen überfallen worden. Der Junge konnte flüchten, wurde aber bis zum Firmengebäude der Eltern verfolgt.

Torsten Bleck meldete dies der Bonner Kripo: "Ich bat darum, den Vorfall in die Ermittlungen einzubeziehen. Der Beamte entgegnete aber auf der Stelle, er sehe keinen Zusammenhang. Das sei ja tagsüber geschehen und nicht nachts. Ich könne nicht einfach junge Leute beschuldigen, die mal eine Dummheit begangen hätten."

Am Freitag, 15. November, übergeben zwei Beamte den Eltern die Geldbörse ihres Sohnes. EC-Karte, Studentenausweis, Krankenkassenkarte - kein Personalausweis. Auch kein Bargeld. Nicht ein Cent. Nur der Glücksbringer des jungen Mannes im Münzfach. Ein Zahn. "Der Glücksbringer konnte Jens kein Glück bringen, weil sich die Geldbörse in der Uniformtasche eines Polizisten befand", sagt die Mutter. In der Akte wird die Übergabe nicht auf den 15., sondern auf den 11. November datiert.

Am Sonntag, 24. November, erscheint der jüngere (und deutlich mitfühlendere) der beiden Kriminalbeamten in Begleitung von zwei Seelsorgern und teilt den Eltern mit einfühlsamen Worten mit, ihr Sohn sei in Köln-Stammheim tot aus dem Rhein gezogen worden.

Jens trug seinen Trenchcoat, den er auch trug, als ihn die Eltern am frühen Abend des 8. November in Mehlem abgesetzt hatten. Er trug auch noch das Armbändchen am Handgelenk, das jeder Disko-Besucher am Eingang erhielt, als Nachweis, das die 15 Euro Eintrittspauschale bezahlt wurden.

Ferner hatte er vier Euro Münzgeld in der Tasche. Und seinen Personalausweis, den er gewöhnlich immer in der Geldbörse aufbewahrt hatte.

Später wird im Gutachten der Kölner Rechtsmedizin stehen: keine Hinweise auf Fremdverschulden (Hämatome o.ä.), ferner keine Hinweise auf toxikologische Substanzen (Drogen oder K.o.-Tropfen) - aber ein Alkoholwert von 2,06 Promille.

Ein tragischer Unfall?

Die Suizid-Theorie wird aufgegeben, stattdessen eine neue These aufgestellt: Jens Henrik Bleck war also betrunken, hat sich in der Disko daneben benommen, wurde deshalb rausgeworfen - und stürzte dann, nicht mehr Herr seiner Sinne und seiner Bewegungsmotorik, in den Rhein und ertrank. Ein Unfall.

Das Gutachten ist medizinisch nicht anzuzweifeln. Aber in der Interpretation vielleicht zu ergänzen. Erstens: Gammahydroxybuttersäure (GHB), in Nutzerkreisen auch Liquid Ecstasy und im Volksmund K.o.-Tropfen genannt, ist geruchlos, geschmacklos, bei Überdosierung mitunter tödlich und vor allem schon nach wenigen Stunden nicht mehr im Organismus nachzuweisen.

Die Nachweis-Problematik beschrieb neben anderen Professor Burkhard Madea, Leiter der Bonner Rechtsmedizin, 2009 in einem Aufsatz im Deutschen Ärzteblatt.

Zweitens: Der gemessene Alkoholgehalt muss nicht zwangsläufig von Trinkalkohol herrühren. Bei fortschreitender Verwesung entsteht postmortal "Fäulnisalkohol", der sich von prämortal konsumiertem Trinkalkohol nicht mehr unterscheiden lässt, wie eine Studie der Berliner Charité an 493 Leichen im Zeitraum September 2005 bis Juli 2006 ergab. Fachleute nennen das Ethanolneogenese.

Dem Bild vom betrunkenen Randalierer widersprechen die Menschen aus dem sozialen Umfeld. Zum Beispiel Jens' Professorin Barbara Dauner-Lieb, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht an der Universität zu Köln, Richterin am Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen und Programmbeauftragte des Deutsch-Französischen Studiengangs Rechtswissenschaften der Universitäten Köln und Paris-Sorbonne.

"Als Programmbeauftragte kenne ich die Studierenden dieser Gruppe genauer als das sonst an einer großen Uni möglich ist. Jens galt allseits als sehr besonnen - und eben nicht als Vertreter heftiger Partys. Was auch immer anschließend öffentlich über Jens spekuliert wurde - es passt überhaupt nicht."

"Jens hat sich nie verbogen"

Alexander Lüdecke war stellvertretender Vorsitzender der Bonner Jusos, als Jens in der Nachwuchsorganisation der Sozialdemokraten aktiv war und sich im Frühjahr 2012 als Wahlkampfhelfer für Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sowie für die beiden Bonner SPD-Landtagsabgeordneten Renate Hendricks und Bernhard von Grünberg engagierte.

Lüdecke erinnert sich: "Jens war ein netter und fröhlicher Typ, aufgeschlossen und aufrichtig, mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden. Jens hat sich nie verbogen, hat seine Meinung gesagt, hat nie anderen Leuten nach dem Mund geredet."

Vielleicht wäre das eine Spur. Worüber wollte er sich in jener Nacht bei der Geschäftsleitung beschweren? Was lief möglicherweise seinem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden zuwider? Was hat tatsächlich zu seinem Rauswurf geführt, durch Türsteher, die der Bonner "Bruderschaft Fist Fighter" angehören und von der Polizei der Unterstützer-Szene der "Hells Angels" zugerechnet werden?

Warum wurde er aus der Diskothek geworfen?

Aus der Ermittlungsakte lässt sich der wahre Grund für den Rauswurf nicht erkennen. Geschäftsführerin Silvia Schmitz versichert auf GA-Anfrage: "Leider war ich an dem Abend nicht selbst anwesend. Und die beiden Türsteher sind nicht mehr für uns tätig. Manche Eltern würden ihre Kinder hier nicht mehr wiedererkennen." Und noch etwas sagt sie: "Freitrinken gegen eine Eintrittspauschale? Nein, das gibt es gar nicht bei uns. Hat es auch noch nie gegeben. Auch nicht am 8. November 2013. Schon mal Sonderangebote, Wodka-Energy für 99 Cent. Aber kein Flatrate-Saufen."

In der Ermittlungsakte steht allerdings etwas anderes, bestätigt Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen, Sprecherin der Bonner Behörde, auf GA-Anfrage: Freie Getränke gegen Zahlung einer Pauschale von 15 Euro am Eingang.

Und zum Nachweis das Armbändchen. Allerdings erinnert sich einer der Schulfreunde an ein denkbar ungünstiges Verhältnis von Thekenpersonal und Zahl der Gäste, so dass es in der kurzen Zeit unmöglich gewesen sei, mehr als ein oder zwei Getränke zu ordern.

Über einen Anwalt erwirkten die Eltern Akteneinsicht. Torsten Bleck: "Die Videos der Überwachungskameras wurden zehn Tage nach der Nacht ausgewertet. In der Ermittlungsakte befinden sich Beschreibungen zu 20 Fotos - aber nur sieben Fotos. Und in nur drei Fällen stimmen die Beschreibungen mit den Fotos überein."

Die Polizei möchte derzeit nichts zu dem Fall sagen und verweist auf die Bonner Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens.

Ein Fall, der Fragen über Fragen aufwirft. Bis heute gibt es keine schlüssigen Antworten.

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