Offenen Ganztagsschulen Bad Honnefer Eltern müssen Beiträge nachzahlen

BAD HONNEF · Böse Überraschung für Familien, die im Schuljahr 2011/2012 ein Kind in einer Offenen Ganztagsschule (OGS) und ein weiteres im Kindergarten haben betreuen lassen: Ende der Woche erreichte Eltern ein Brief des OGS-Trägers Stadtjugendring, nach dem sie OGS-Beiträge für das gesamte Jahr nachzahlen müssen.

Zwischen 1300 und maximal 1800 Euro kommen damit von jetzt auf gleich auf einige Eltern zu. Auslöser: Das Jugendamt benötigte offenbar ein Jahr, um zu klären, ob die Eltern gemäß den Buchstaben der Honnefer Geschwisterkindbefreiung zahlen müssen oder nicht.

Eltern, die ein Kind im Kindergarten und ein weiteres in der OGS betreuen lassen, zahlen in Bad Honnef jeweils nur den höheren Beitrag; den geringeren Beitrag übernimmt die Stadt. Aber: Wenn sich das Kindergartenkind im letzten Kindergartenjahr befindet, dann ist das nach dem Kinderbildungsgesetz beitragsfrei - mit der Konsequenz, dass der OGS-Beitrag dann immer der höhere Beitrag ist.

"Bislang waren wir und die Stadt Bad Honnef davon ausgegangen, dass dennoch auch der OGS-Beitrag entfällt und die Stadt diesen übernimmt", heißt es im Brief des Stadtjugendrings, der dem GA vorliegt. Und: "Leider hat das Jugendamt sehr lange dazu benötigt, um die Rechtslage einwandfrei zu klären. Erst am 7. September wurden wir informiert, dass die Stadt den OGS-Beitrag nicht übernimmt, sondern wir diesen bei den Eltern einfordern müssen. Sie können sicher sein: Uns ist es sehr unangenehm, Ihnen eine so hohe Rechnung ins Haus schicken zu müssen. Gerne sind wir bereit, Ihnen entgegenzukommen und Ratenzahlung zu ermöglichen."

Gelinde gesagt eine "blöde Situation" nennt das Jugendrings-Vorsitzender Andreas Roschlau, der an Bürgermeisterin Wally Feiden geschrieben hat: "Wir sind ja nur die Ausführenden. Die Stadt hat uns da schön in die Bredouille gebracht."

Der Meinung sind auch betroffene Eltern. Zwar, so zwei Mütter, die nicht namentlich genannt werden möchten, möge die Forderung "rechtlich Okay sein". Gleichwohl wäre es angemessen, wenn die Stadt als Urheber der Panne in Vorlage trete und weder die Eltern, noch der Jugendring die Suppe auslöffeln müssten. Roschlau: "Eigentlich müsste die Stadt die Beiträge nachfordern. So treten wir noch länger in Vorleistung."

Immerhin habe der Verein die sicher 11.000 Euro, um die es gehe, sowieso schon ein Jahr vorfinanziert. Die Verwaltung teilte am Montag nur mit, die GA-Anfrage sei "eingegangen, kann aber heute nicht mehr beantwortet werden".

Die rechtlichen Grundlagen:
Paragraf 23/Absatz 3 Kibiz (Kinderbildungsgesetz) sieht vor, dass für Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, kein Kindergartenbeitrag mehr zu entrichten ist. Eine ähnlich gelagerte Regelung greift ab 2012/2013 auch bei vorzeitiger Einschulung. In Paragraf 3 der Elternbeitragssatzung der Stadt Bad Honnef heißt es: "Besuchen mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach Paragraf zwei beitragspflichtig sind, gleichzeitig eine Tageseinrichtung (Kindergarten/OGS) oder die Kindertagespflege, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich (...) unterschiedlich hohe Beträge, so ist der höchste zu zahlen."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort