Stadt hat keinen Anspruch auf Zuschuss Bad Honnef zahlt Drieschweg-Zeche

BAD HONNEF · Im Juli 2010 war die Welt noch in Ordnung: Seinerzeit bewilligte das Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse für die sogenannten Drieschwegspange. Nach dem Bau der politisch in Bad Honnef immer heftig umstrittenen Verbindung vom Rolandsecker Kreuz in den Bad Honnefer Süden wird die Stadt Bad Honnef nun voraussichtlich auf 570 000 Euro Mehrkosten sitzen bleiben.

 Der Ausbau der Spange zwischen Rheinbreitbach und Bad Honnef kommt die Stadt teuer zu stehen.

Der Ausbau der Spange zwischen Rheinbreitbach und Bad Honnef kommt die Stadt teuer zu stehen.

Foto: Frank Homann

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz kassiert und sieht das Bundesland nicht in der Pflicht, den Bau der Straße mit rheinland-pfälzischem Landesgeld zu fördern. Das teilten die Stadt Bad Honnef und die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel gestern gemeinsam mit.

Für die finanziell klamme Stadt Bad Honnef ist das ein herber Schlag - und Wasser auf die Mühlen der Gegner des gesamten Projekts. Das Thema Drieschwegspange beschäftigt die Politik zu beiden Seiten der Landesgrenze seit 14 Jahren.

Mit unterschiedlicher Blickrichtung: Während in Bad Honnef - neben dem generell gestiegenen Verkehr in den Bad Honnefer Süden - der angedachte, allerdings noch nicht realisierte Ausbau eines Wohngebietes im Selhofer Feld ins Kalkül geworfen wurde, war den Rheinbreitbachern daran gelegen, die Kreuzung Hauptstraße/Kettelfeld zu entlasten. Dort, hieß es seinerzeit immer wieder, würden die Verkehrsprobleme Bad Honnefs auf Rheinbreitbacher Boden gelöst, als Ausweichroute nach Honnef-Süd eben.

Die Partner wurden einig. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag wurde geschlossen zwischen der Stadt Bad Honnef, der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und dem Landkreis Neuwied. Inhalt: Die Stadt Bad Honnef zahlt den Bau. Im Gegenzug hatte sich die Ortsgemeinde Rheinbreitbach verpflichtet, Zuschussmittel beim Land Rheinland-Pfalz zu beantragen und diese an Bad Honnef abzutreten.

Im Juli 2006 und im Juni 2010 bewilligte das Land Rheinland-Pfalz der Ortsgemeinde Rheinbreitbach tatsächlich insgesamt 570 600 Euro nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Kurz bevor die Baumaßnahme abgeschlossen und die Straßenverbindung freigegeben wurde, nahm das Land Rheinland-Pfalz im Januar 2012 die Bewilligungsbescheide aber zurück.

Zur Überraschung für beide Kommunen, hieß es jetzt erneut. Die Rücknahme wurde vom Land Rheinland-Pfalz damit begründet, dass die "Förderfähigkeit der Maßnahme nicht gegeben" sei. Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach klagte - und erhielt erstinstanzlich Recht.

So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz 2014, dass die Rücknahme rechtswidrig war und die Zuwendungen doch zu zahlen seien. Gegen diese Entscheidung ging das Land Rheinland-Pfalz in Berufung. Und das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied nun, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz aufgehoben und die Klage der Ortsgemeinde Rheinbreitbach abgewiesen wird.

Zur Begründung führt das OVG aus, dass die Förderung rechtswidrig war, weil "Kosten nicht zuwendungsfähig seien, die ein anderer - also die Stadt Bad Honnef - als der Vorhabenträger zu tragen verpflichtet ist". Die Ortsgemeinde Rheinbreitbach sei zwar Vorhabenträgerin für die Fläche in Rheinland-Pfalz gewesen; die "Kostentragungspflicht" habe aber die Stadt Bad Honnef.

"Das bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Stadt Bad Honnef keine Zuwendung mehr zu erwarten hat", heißt es in der Mitteilung. Revision gegen die Entscheidung sei nicht zugelassen worden, hieß es gestern auf GA-Nachfrage. Letzte Möglichkeit sei eine Nichtzulassungsbeschwerde, um doch noch Revision zu ermöglichen. Die Frist für diese Nichtzulassungsbeschwerde läuft am 2. Juli aus. Ob Beschwerde eingelegt werde, werde aber noch geprüft.

Ein Projekt für 3,9 Millionen Euro

Begonnen hatte das Ringen um eine Entlastungsstraße 2001; die Mehrheit des Rates der Stadt Bad Honnef, Bauherrin der länderübergreifenden Straße und damit Zahlmeisterin, votierte seinerzeit für den Bau. Varianten- und Umweltverträglichkeitsprüfungen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Nachbarn und die Bauleitplanung nahmen weitere drei Jahre in Anspruch.

Es folgte die Ausführungsplanung, ebenso umfangreicher Grunderwerb samt großer Auswirkungen auf einen Rheinbreitbacher Betrieb. Im Juli 2010 war erster Spatenstich. Das Land Nordhein-Westfalen schoss zu den Gesamtkosten von 3,9 Millionen Euro 1,6 Millionen Euro zu. Weitere gut 570 000 Euro waren von Rheinland-Pfalz zugesagt, wurden nun aber verneint. 2011 scheiterte im Bad Honnefer Haupt- und Finanzausschuss ein Antrag auf Baustopp wegen der unklaren Förderlage aus Rheinland-Pfalz. Eingeweiht wurde die Straße sodann im Mai 2012.

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