Kinderbetreuung Bad Honnef: Jugendamt will Tagesmüttern mehr Geld geben

BAD HONNEF · Geht es nach dem Bad Honnefer Jugendamt, sollen Tagesmütter und Tagesväter ab sofort mehr Geld bekommen.

Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, die pauschale Vergütung für Tagespflegepersonen von 4,50 auf 5,50 Euro pro Stunde anzuheben. Gelten soll die Regelung rückwirkend ab dem 1. August 2014.

Auslöser ist die zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die in Teilen zum 1. August auch schon in Kraft getreten ist. Darunter, so die Stadt: Wenn Tagespflegepersonen eine Förderung erhalten, dürfen die Eltern den Betreuern kein Geld mehr zusätzlich zahlen. Hintergrund ist laut Stadt, dass der öffentliche Jugendhilfeträger die gesamten Kosten der Kindertagespflege "leistungsgerecht auszugestalten hat".

Gegen diese "Deckelung" sind Tagesmütter in anderen Kommunen, so im Zuständigkeitsbereich des Kreis-Jugendamtes, schon Sturm gelaufen. Ihre Argumente gegen das Verbot der Zuzahlung: Zum einen sei die bisher gezahlte Pauschale von 4,50 Euro ohnehin schon sehr knapp bemessen, überhaupt die Kosten zu decken.

Zum anderen müsse das System flexibel bleiben, um den Bedürfnissen von Kindern und Eltern gerecht zu werden, etwa hinsichtlich Zusatzleistungen. Schließlich würden von Kindertagesstätten zusätzliche Kosten erhoben, wenn etwa Ausflüge oder besondere Angebote anstünden.

Auch in Bad Honnef erhalten Tagesmütter und Tagesväter derzeit einen Fördersatz von 4,50 Euro pro Stunde. Zusätzlich bekommen sie die Hälfte der von ihnen zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und der Unfallversicherung. Außerdem gibt es einen Zuschuss von 500 Euro für die Einrichtung eines Betreuungsplatzes. Im Gegensatz zu Betreuungsverträgen in Kindertagesstätten können Tagespflege-Verträge übrigens jederzeit geschlossen werden.

Private Zuzahlungen von Eltern über diese Sätze hinaus sind per Gesetz allerdings ab sofort nur noch zulässig, wenn die Betreuung nicht "im Rahmen öffentlich finanzierter Kindertagespflege" stattfindet, also etwa durch Babysitting am Abend. "Tagespflegepersonen sind steuerrechtlich regelmäßig selbstständig Tätige, Freiberufler", so die Stadt.

Jugendamt: "Ein sehr flexibler Teil der Kindertagespflege könnte wegfallen"

Entsprechend seien die Einnahmen einkommenssteuerpflichtig. Und: "Durch die Gesetzesänderung haben die Tagespflegepersonen ab dem 1. August 2014 einen teilweise nicht unerheblichen Verlust hinzunehmen, indem sie auf Zuzahlungen, die bislang Teil ihrer Einnahmen waren, verzichten müssen."

Das wiederum könnte durchaus zum Bumerang für die Stadt werden. Zum einen seien die Tagesmütter und -väter "für die Bedarfsdeckung der Betreuung vor allem der unter dreijährigen Kinder" unerlässlich. Zugleich bestehe das Risiko, dass, aufgrund "finanzieller Nöte", Tagespflegepersonen zum Bestreiten ihres Unterhaltes eine andere Beschäftigung suchen müssten und damit ein wichtiger "und vor allem sehr flexibler" Teil der Kindertagesbetreuung wegfiele.

"Dies ist in Bad Honnef besonders zu berücksichtigen, da mehrere Alleinerziehende diese Tätigkeit ausüben", so das Jugendamt. Fazit: "Mit der Anpassung der finanziellen, leistungsgerechten Förderung nach aktuellen Maßstäben" solle sichergestellt werden, dass die Zahl der Betreuungsplätze, die zur Erfüllung des Rechtsanspruches nötig ist, auch "über den 1. August 2014 hinaus verlässlich gesichert werden kann".

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses, Dienstag, 21. Oktober, 18 Uhr, Rathaus.

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