Beiträge für Anlieger steigen Stärkere Beteiligung an Erneuerungsarbeiten

ALFTER · Anwohner von Anliegerstraßen im Gemeindegebiet Alfter müssen sich an einigen Erneuerungs- oder Verbesserungsmaßnahmen künftig stärker beteiligen als bisher.

Geht es um Bürgersteige, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung erhöht sich in Anliegerstraßen der Anteil der Kosten, die von den Anwohnern als Nutznießer zu übernehmen sind, während sich der Aufwand für die Gemeinde etwas verringert.

Wird beispielsweise ein Gehweg erneuert, liegt die Beteiligung der Bürger künftig bei 80 statt wie bisher bei 70 Prozent der Kosten. Auf die Gemeinde entfallen entsprechend nur noch 20 Prozent. Bei der Kostenbelastung in Hauptverkehrsstraßen bleibt alles beim Alten, während sich in Durchgangsstraßen das Verhältnis etwas zu Lasten der Gemeinde verschiebt.

Die Anpassung musste die Gemeindeverwaltung aufgrund der aktuellen Rechtsprechung vornehmen. Die geänderte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach Paragraf 8 des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich verabschiedet. Die neuen Anliegerbeiträge gelten für künftige Straßenbaumaßnahmen, die ab dem Tag des Inkrafttretens begonnen werden.

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