Olsdorfer Kirchweg in Alfter Private Erschließung rückt näher

ALFTER · Die Eigentümer von Grundstücken im Abschnitt II des Bebauungsplans "Olsdorfer Kirchweg" sind ihrem Traum vom eigenen Haus einen wichtigen Schritt näher gekommen.

Ihr Vorschlag, die Erschließung mit einem privaten Projektentwickler durchzuführen, wurde vom Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Alfter am Donnerstagabend mit breiter Mehrheit befürwortet. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat bei seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Februar.

Die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens zur Bebauung der Alfterer Hanglage zwischen Strangheidgesweg und Olsdorfer Heide wurde mehrheitlich ebenso abgelehnt wie der Antrag der Fraktion der Grünen, den Bebauungsplan dort aufzuheben. In der Folge trug diese die Empfehlung für eine private Erschließung mit.

Der Ausschuss reagierte damit auf die neue Situation, die sich durch die Bereitschaft der Eigentümer zu einer privaten Erschließung ergeben hat. Dieses Angebot kann die Gemeinde, die auch 2014 für die Erschließung durch die Kommune kein Geld im Haushalt bereitgestellt hat, gemäß der Rechtsprechung nicht ablehnen. Es sei denn, es gäbe unzumutbare Gründe.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte daher, bei einer Gegenstimme von den Freien Wählern, für eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat, einen solchen privaten Erschließungsvertrag abzuschließen. Auf Anregung von Konrad Hobe (FDP) verständigte man sich darauf, dass ein solcher Vertrag auch zumutbare Maßnahmen der Eigentümer zur Regenrückhaltung gemäß den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan beinhalten soll. Dabei geht es beispielsweise um den Bau von Zisternen auf jedem Grundstück, um die Überschwemmungsgefahr in den Tallagen bei Starkregen zu verhindern.

Die Möglichkeit für eine private Erschließung hatte die Gemeinde, die in einem solchen Fall ihren Eigenanteil spart, zwar schon im Jahr 2012 eröffnet, doch seinerzeit war diese Lösung an der fehlenden Bereitschaft von Eigentümern gescheitert. Im Januar dieses Jahres haben die Grundstücksbesitzer sich nunmehr für diese Option ausgesprochen, nachdem die Ratsfraktion der Grünen im Dezember eine Rückentwicklung von Abschnitt II des Bebauungsplans "Olsdorfer Kirchweg" gefordert und grundsätzliche Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des seit 1979 bestehenden Bebauungsplans geäußert hatte.

Die Gemeindeverwaltung selbst kann die Zweifel nicht nachvollziehen. "Wir gehen davon aus, dass unsere Bebauungspläne rechtmäßig sind, solange es keine Hinweise gibt, dass sie es nicht sind", sagte Thomas Fink, Leiter der Bauverwaltung bei der Gemeinde Alfter.

Und Bürgermeister Rolf Schumacher wies darauf hin, dass der Bebauungsplan bisher auch von niemandem angefochten worden sei. Mit Blick auf Rechtsgutachten, die sowohl von der Gemeinde selbst als auch von den Eigentümern eingeholt worden waren, sowie auf eine Einschätzung durch die Kommunalaufsicht verzichteten die Ausschussmitglieder auf eine weitere rechtliche Prüfung.

"Wir machen uns doch lächerlich", meinte Konrad Hobe (FDP), und Barthel Schölgens (CDU) kritisierte: "Den Grünen geht es doch nicht um die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, sondern darum, die Bebauung zu verhindern." Während Wilhelm Windhuis von den Grünen die Bedenken aufrechterhielt, meinte Georg Steinig für die SPD: "Wir können jetzt nicht mehr zurück. Damit hätten wir früher anfangen müssen, als die Verpflichtungen noch nicht so weit gediehen waren." Jetzt den Bürgern die Möglichkeiten für ihre Baupläne zu nehmen, sei "Nonsens".

Den Antrag der Grünen vom Dezember, Abschnitt II des Bebauungsplans "Olsdorfer Kirchweg" von Wohnbebauung freizuhalten und eine Veränderungssperre zu erlassen, soll der Rat daher ablehnen, so die mehrheitliche Empfehlung des Ausschusses.

Der Gemeinderat Alfter tagt am Donnerstag, 13. Februar, im Rathaus in Oedekoven, Am Rathaus 7. Die Sitzung zu diesem Thema ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr.

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