Bebauungsplans "Olsdorfer Kirchweg" in Alfter Jetzt ist die Kommunalaufsicht am Zug

ALFTER · Voll besetzt waren die Besucherstühle im Rathaus Oedekoven, weil es im Gemeinderat um einen Antrag der Grünen zur Rückentwicklung von Teil II des Bebauungsplans "Olsdorfer Kirchweg" in Alfter ging. Erst zu vorgerückter Stunde erhielten die betroffenen Bürger Klarheit darüber, wie es weitergeht.

Der Rat verständigte sich darauf, die Kommunalaufsicht um eine Stellungnahme zu bitten, ob der Bebauungsplan rechtskräftig ist, ob eine verdichtete Erschließungspflicht besteht und wie Entschädigungsfragen bei einer eventuellen Rückentwicklung des Bebauungs- und Umlegungsplans gelöst werden. Eine Entscheidung über den Antrag der Grünen, die noch nicht erschlossene Fläche von Wohnbebauung freizuhalten, wurde nicht getroffen.

Der Antrag, der neben Zweifeln an der Rechtssicherheit auch eine verschärfte Überschwemmungsproblematik und eine unzumutbare Verkehrszunahme als Begründung anführt, wurde zur weiteren Beratung in den Planungsausschuss verwiesen.

Endgültige Rechtsklarheit für Bürger, die dort Grundstücke gekauft haben und bauen wollen, dürfte es daher erst im Laufe des nächsten Jahres geben. Denn je nach Stellungnahme der Kommunalaufsicht ist möglicherweise noch ein Rechtsgutachten erforderlich, über das zunächst der Haupt- und Finanzausschuss beraten und entscheiden muss.

Verwunderung über die Zweifel der Grünen an der Rechtsgültigkeit des Bebauungsplans und der Erschließungspflicht wurden unverblümt geäußert und von den Bürgern im Ratssaal spontan beklatscht. Die Zweifel bezeichnete Barthel Schölgens (CDU) als vorgeschoben: "Hier werden Starkregenereignisse instrumentalisiert, um die Bebauung zu verhindern. Unser Grundsatz lautet: Verträge sind zu halten." Er zeigte sich entsetzt darüber, Familien zu enteignen und in den Ruin zu treiben. "Wir halten dieses Vorgehen für unverantwortlich."

Georg Steinig (SPD) fragte sich, warum man sich mit der Minderheitenposition der Grünen auseinandersetzen müsse. "Wir haben doch rechtskräftige Beschlüsse. Was hier vorgeschlagen wird, finden wir unsozial." Während der Vorschlag der CDU, den Grünen-Antrag abzulehnen, keine Mehrheit fand, folgte der Rat der Anregung von Konrad Hobe (FDP), zunächst die Kommunalaufsicht zu befragen, anstatt gleich ein teures Rechtsgutachten in Auftrag zu geben.

Mit dieser Entscheidung gab sich Robert de la Haye zufrieden, der für die Fraktion der Grünen den Vorstoß näher erläutert hatte.

"Olsdorfer Kirchweg"

Der Bebauungsplan "Olsdorfer Kirchweg" erlangte 1979 Rechtskraft. Nach einer Änderung erfolgten in den 90er Jahren erste Erschließungsmaßnahmen für fünf Grundstücke, die inzwischen bebaut sind. Für den unerschlossenen Teil des Gebietes wurde im Jahr 2000 ein Umlegungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende in Abschnitt I zwischen Franzstraße und Eisensteingrube weitere 13 Baugrundstücke entstanden und in Teil II, oberhalb zwischen Strangheidgesweg und Olsdorfer Heide, zusätzliche 55 Baugrundstücke.

Der Umlegungsplan für Abschnitt I erlangte im Januar 2011 Rechtskraft, Abschnitt II folgte im November 2011. Die noch ausstehende Erschließung der 13 Grundstücke im Abschnitt I des Umlegungsgebietes wurde vom Rat im Jahr 2012 beschlossen und eingeleitet. Für die Erschließung von Teil II wurde im Haushalt 2014 kein Geld bereitgestellt.

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