Erweiterungspläne der Wester Tonbergbau KG Gemeinde erwägt bereits rechtliche Schritte

ALFTER-WITTERSCHLICK · Die Gemeinde Alfter will gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen, falls die Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises Pläne genehmigt, mit denen weder die Alfterer Kommunalpolitiker noch die Verwaltung einverstanden sind.

Es geht dabei um zwei Anträge der Wester Tonbergbau KG und die Auswirkungen auf Straßen und den Verkehr in Witterschlick und Volmershoven.

Zum einen will das seit 1961 in Witterschlick ansässige Unternehmen, das heute das Mineral Korund verarbeitet, seine Lagerhalle erweitern. Ein Einvernehmen mit der entsprechenden Bauvoranfrage aus dem Jahr 2012 haben die Planungspolitiker in der Vergangenheit wiederholt verweigert.

Zwischen der Gemeinde Alfter und der Bauaufsichtsbehörde bestehen unterschiedliche Auffassungen über die baugesetzliche Bewertung des Vorhabens und die Frage, ob die verkehrliche Erschließung dafür ausreichend ist. Bereits zwei Mal hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung sein Einvernehmen dazu verweigert und bekräftigte seine Haltung erneut bei der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung.

Falls der Rhein-Sieg-Kreis nun, wie angekündigt, beabsichtigt, das Einvernehmen aus Alfter zu ersetzen und das Vorhaben zu genehmigen, behält sich die Gemeinde rechtliche Schritte vor. Auch mit einem zweiten Vorhaben der Wester-Werke ist man nicht einverstanden.

Dabei geht es um einen Antrag von 2013 auf Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle, in die Teile der Produktion verlagert werden sollen. Auch in diesem Fall befürchtet die Gemeindeverwaltung wegen der Verknappung der Lagerflächen eine Zunahme des Schwerlastverkehrs für die Zufahrtswege Heerweg, Auf dem Acker und Kottenforststraße, die dafür nicht ausgelegt seien.

Wie beim beantragten Anbau einer Lagerhalle befürchtet die Gemeinde unwirtschaftliche Aufwendungen für den Erhalt der belasteten Straßen. Demgegenüber sieht die Bauaufsicht keinen Anhaltspunkt für eine übermäßige Straßenbenutzung. Der Zustand der betroffenen Straßen, so der Rhein-Sieg-Kreis, sei auch nicht anders als bei übrigen Straßen gleichen Alters im Gemeindegebiet.

Die Kommune bleibt indessen bei ihrer ablehnenden Haltung auch für die Nutzungsänderung. Dies wurde wurde durch einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung untermauert, der sein planungsrechtliches Einvernehmen verweigerte.

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