Witterschlicker Gartenweg Es kann gebaut werden - Wohnquartier für junge Familien

ALFTER-WITTERSCHLICK · Bauwillige Familien haben in Witterschlick nun eine Perspektive: Der Bebauungsplan für den Gartenweg soll als Satzung beschlossen werden.

Nach Auswertung der Stellungnahmen von Bürgern sowie Behörden und Trägern öffentlicher Belange hat der Planungsausschuss am Dienstagabend bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Satzungsbeschluss für das neue Baugebiet befürwortet und dem Gemeinderat eine entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

Am Gartenweg soll ein Wohnquartier vor allem für junge Familien entstehen. In einem Teilbereich sind bei entsprechender Nachfrage aber auch Sonderwohnformen wie etwa ein Mehrgenerationenprojekt möglich. Das Plangebiet wurde gegenüber einem Vorentwurf aus dem Jahr 2008 fast um die Hälfte verkleinert. Es umfasst nun ein etwa 38.000 Quadratmeter großes Gebiet zwischen Klausenweg, der Bahnlinie Bonn-Euskirchen und der Duisdorfer Straße.

Auf eine einst vorgesehene Entlastungsstraße, gegen die es seinerzeit massive Bürgerproteste gegeben hatte, wurde verzichtet. Erschlossen wird das Wohngebiet nun durch eine Sackgasse. Sie wird an die Hauptstraße angebunden. Dieser Erschließungsbereich erfolgt ausschließlich über gemeindliche Flächen. In die Ausgangsplanung waren private Grundstücksflächen einbezogen worden. Davon wurde abgerückt, weil ein Einvernehmen mit den Eigentümern nicht zu erwarten war.

Somit bleibt auch das Wegekreuz an der Ecke Gartenweg/Klausenweg, wo es jetzt steht. Die Geschosshöhen orientieren sich an der Umgebung, sind je nach Standort unterschiedlich festgelegt und sehen 1,5 bis 2,5 Geschosse vor, also maximal zehn Meter. Das entspricht etwa zwei Vollgeschossen und einem kleineren Dachgeschoss.

Entsprechend den Vorgaben des Flächennutzungsplans bleiben die südlich an das Wohngebiet anschließenden und Richtung Hardtbach reichenden privaten Grünflächen unverändert. Sie bilden damit eine Art Abstandspuffer zum nahe gelegenen Betriebsgelände der Deutschen Steinzeug. Die Vermarktung der Grundstücke übernimmt die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Alfter.

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