Haupt- und Finanzausschuss tagt Bürger in Alfter sollen mehr Steuern zahlen

ALFTER · Eine sehr finanzlastige Tagesordnung wird den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Alfter am Donnerstag beschäftigen: Es geht um Beschlüsse zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2015/2016, die Benehmensherstellung zur Kreisumlage für die beiden nächsten Jahre und die weitere Anhebung der Realsteuern.

 Baugebiet Mirbache: Die Gemeinde Alfter will die Grundsteuer B für Haus- und Grundstücksbesitzer erhöhen.

Baugebiet Mirbache: Die Gemeinde Alfter will die Grundsteuer B für Haus- und Grundstücksbesitzer erhöhen.

Foto: Roland Kohls

Vor dem eigenen Kassensturz wird sich der Ausschuss mit den vorliegenden Daten zum Haushaltsentwurf des Rhein-Sieg-Kreises beschäftigen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, das Benehmen nicht herzustellen. "Eine weitere Erhöhung der Kreisumlage ist nicht verkraftbar", heißt es in den Ausführungen zum Beschlussvorschlag.

"Die Kommunen fordern den Rhein-Sieg-Kreis auf - in Anerkennung der auch dort schwierigen finanziellen Situation - ebenso den Haushalt auf weitere Konsolidierungsmöglichkeiten zu prüfen." Mit dem Votum steht Alfter nicht allein da, sondern folgt einer gleichlautenden Empfehlung der Kämmerer des Rhein-Sieg-Kreises nach einer gemeinsamen Sitzung am 6. November. Eine entsprechende Stellungnahme der Kämmerer soll bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegen.

In einer Pressemitteilung hat sich die FDP-Fraktion im Alfterer Rat bereits gegen die beim Kreis geplante Anhebung der Kreisumlage ausgesprochen und unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, nicht zuzustimmen.

Aus den vorläufigen Informationen des Rhein-Sieg-Kreises zum Haushaltsentwurf 2015/16 geht hervor, dass die allgemeine Kreisumlage von derzeit 36,13 Prozent auf 37,26 Prozent in 2015 und 37,45 Prozent in 2016 angehoben werden soll.

Die Kreisumlage für Aufgaben des Jugendamtes soll von aktuell 30,34 Prozent im kommenden Jahr auf 30,92 Prozent angehoben, im übernächsten Jahr allerdings wieder auf 30,34 Prozent gesenkt werden.

Die eigene Planung in Alfter sieht auf Vorschlag des Kämmerers wie folgt aus: Es wird ein Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 aufgestellt, um Zeit zu sparen für die Aufstellung der restlichen offenen Jahresabschlüsse. Das Haushaltssicherungskonzept soll so fortgeschrieben werden, dass im Jahr 2022 der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich hergestellt werden kann. Auf Nettokreditaufnahmen für Investitionen wird weiterhin verzichtet, ausgenommen sind unumgängliche Pflichtaufgaben. Der Doppelhaushalt soll im Februar nächsten Jahres eingebracht werden.

Mit dem Erlass einer Hebesatzung für das Jahr 2015 soll die sukzessive Anhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuern bis zum Jahr 2022 fortgeschrieben werden. Die Erhöhung war bereits bei den Haushaltsberatungen Ende 2012 beschlossen worden; mit der Umsetzung wurde in diesem Jahr begonnen.

2015 geht es nun weiter: Die Grundsteuer A, der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, steigt von derzeit 280 Prozentpunkte auf 300 Prozentpunkte im kommenden Jahr. Die Grundsteuer B für Hauseigentümer und Grundstückbesitzer erhöht sich von aktuell 475 Prozentpunkte auf 510 Prozent in 2015; und der Hebesatz für die Gewerbesteuer, der seit 2003 bei 420 Prozent stabil gehalten und 2014 auf 435 Prozentpunkte angehoben wurde, wird nach dem Jahreswechsel auf 450 Punkte steigen.

Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am 20. November ab 18 Uhr im Rathaus, Alfter-Oedekoven, Am Rathaus 7. Die Sitzung zu den genannten Punkten ist öffentlich.

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