Olsdorfer Kirchweg Bedenken gegen eine Hangbebauung

ALFTER · Der Erschließungsbeginn für die 55 Baugrundstücke im Abschnitt II des Umlegungsgebietes "Olsdorfer Kirchweg" bleibt zunächst offen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstagabend beschlossen, im Haushalt 2014 noch kein Geld dafür bereitzustellen und diskutierte kontrovers über die geplante Hangbebauung.

Dafür besteht seit Ende 2011 ein rechtskräftiger Umlegungsplan und damit verbunden eine Erschließungspflicht der Gemeinde binnen der nächsten sechs Jahre. Unter dem Eindruck von vermehrten Unwettern und Überschwemmungen in Alfterer Tallagen äußerte sich ein Teil der Kommunalpolitiker kritisch zur weiteren Flächenversiegelung.

Für die Fraktion der Grünen stellte Robert de la Haye die Frage, ob die Bebauung des Gebietes ein Grund dafür sei, dass weiter unterhalb ein Hochwasserrückhaltebecken gebaut werden müsse, und wie verbindlich die Erschließungspflicht sei. "Wenn wir heute zu der Erkenntnis kommen, dass dieses Baugebiet problematisch ist, sollten wir möglicherweise noch mal ganz neu überlegen", sagte er.

Und: "Wann rechnen sich für die Gemeinde die Erschließungskosten, wenn dafür an anderer Stelle ein Rückhaltebecken gebaut werden muss?" Arthur Volkmann, Leiter des Fachbereichs Bauen, Liegenschaften und Umwelt bei der Gemeinde Alfter, verwies zum einen darauf, dass sich die Hochwasserproblematik nicht nur auf diesen Bereich fokussiere. Zum anderen erinnerte er an die Rechtskraft des Bebauung- und des Umlegungsplans.

Daraus ergebe sich eine verdichtete Erschließungspflicht. Das hat die Gemeinde bereits 2010 durch ein Rechtsgutachten klären lassen. Danach müsse die Erschließung innerhalb von sechs Jahren nach der Rechtskraft des Umlegungsplans erfolgen. "Die Gemeinde hat hier einen Vertrauenstatbestand geschaffen. Das können wir nicht ignorieren", sagte Volkmann.

Versuche, den zehnprozentigen Anteil der Gemeinde an den Erschließungskosten durch Einsatz eines privaten Projektentwicklers zu sparen, waren in der Vergangenheit gescheitert. Marie-Luise Streng (fraktionslos) sprach sich dafür aus, die Angelegenheit nochmals juristisch prüfen zu lassen, und die Freigabe von Mitteln für die Erschließung dem neuen Rat nach der Kommunalwahl im nächsten Jahr zu überlassen.

Bolko von Schweinitz (Freie Wähler) erneuerte seine mehrfach geäußerte Kritik an der Bebauung. "Durch eine weitere Versiegelung am Alfterer Hang steigt die bekannte Überschwemmungsgefahr und die Überlastung des Kanalnetzes. Die notwendigen Kosten für den Hochwasserschutz in Millionenhöhe sind nicht überschaubar", sagte er. Schweinitz verwies zudem darauf, dass der Alfterer Ortskern bereits jetzt übermäßig belastet sei und warnte vor einem Verkehrskollaps im Ort.

Barthel Schölgens (CDU) wies hingegen auf die Pflicht zur Rechtstreue und die Daseinsvorsorge für die nächste Generation, also für die Kinder, die in der Nähe ihrer Eltern in Alfter bleiben und bauen wollten, hin. Mit Blick auf die Hochwasserproblematik sagte Schölgens: "Wegen dieses Baugebietes muss kein Rückhaltebecken gebaut werden." Bis zu einem Erschließungsbeginn werde das Konzept über die Errichtung von Hochwasserrückhaltebecken zudem noch überarbeitet (der GA berichtete).

Grundsätzliche Bedenken der SPD gegen die Hangbebauung äußerte auch Thomas Klaus, sprach sich aber aus Gründen der Rechtssicherheit für die Umsetzung des Vorhabens aus. Die FDP möchte Auswirkungen des Baugebietes genauer untersucht wissen und befürwortete ebenfalls, noch kein Geld für die Erschließung in den Haushalt einzustellen.

Albert Wulff forderte, erst Fragen zur Rechtslage, der Hochwasserproblematik und der Verkehrsbelastung zu klären. Darüber hinaus regte er an, prüfen zu lassen, ob die Bauherren etwa zum Bau von Zisternen auf ihren Grundstücken verpflichtet werden könnten, um den Abfluss von Hangwasser zu reduzieren. Einstimmig fiel der Beschluss, die Erschließung von Abschnitt II im Jahr 2014 noch nicht anzupacken und im nächsten Jahr erneut darüber zu beraten.

Fakten zum Olsdorfer Kirchweg

Der Bebauungsplan Olsdorfer Kirchweg wurde 1973 aufgestellt und erlangte 1979 Rechtskraft. Nach einer Änderung erfolgten in den 90er Jahren erste Erschließungsmaßnahmen für fünf Grundstücke, die inzwischen bebaut sind. Für den unerschlossenen Teil des Gebietes wurde im Jahr 2000 ein Umlegungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende in Abschnitt I zwischen Franzstraße und Eisensteingrube weitere 13 Baugrundstücke entstanden und in Teil II, zwischen Strangheidgesweg und Olsdorfer Heide, zusätzliche 55 Baugrundstücke.

Der Umlegungsplan für Abschnitt I erlangte im Januar 2011 Rechtskraft, Abschnitt II folgte im November 2011. Die noch ausstehende Erschließung der 13 Grundstücke im Abschnitt I des Umlegungsgebietes wurde vom Rat 2012 beschlossen und die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich noch in diesem Jahr. Leitungen und Baustraße sollen im Frühjahr fertig sein, sodass danach mit den privaten Hochbaumaßnahmen begonnen werden kann.

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