Bebauung in Birrekoven Bebauungsplanänderung birgt erhebliches "finanzielles Risiko"

ALFTER · Der Erhalt von Grünflächen anstelle einer bereits geplanten Bebauung in Birrekoven könnte die Gemeinde Alfter teuer zu stehen kommen: Die von der Verwaltung konsultierten Rechtsgutachter kommen zu dem Ergebnis, dass eine Änderung des Bebauungsplans Birrekoven "mit einem nicht unerheblichen finanziellen Risiko behaftet ist, das sich gegenwärtig nicht sicher kalkulieren lässt".

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Gemeinderat, der morgen tagt, den seit 1978 bestehenden Bebauungsplan nicht zu ändern. Wegen der möglichen Entschädigungsansprüche der Eigentümer und des Risikos eines teuren Rechtsstreits soll stattdessen auf das Angebot einer privaten Erschließung eingegangen werden.

Konkret geht es um den westlichen, bislang unbebauten Teilbereich des insgesamt rund 7,3 Hektar großen Bebauungsplangebietes. An der Straße "Auf dem Rott" wollen die Eigentümer, die Freiherren Georg und Moritz von Weiterhausen, das bestehende Baurecht nutzen und eine private Erschließung veranlassen.

Nach Angaben des von ihnen beauftragten Ingenieurbüros wurden für den Bau von 17 Einfamilienhäusern bereits rund 580.000 Euro in Planung und Projektentwicklung investiert. Das Vorhaben wurde öffentlich bekannt, nachdem die Freien Wähler zur Ratssitzung im Februar eine Änderung des Bebauungsplans und eine Veränderungssperre in Birrekoven beantragt hatten.

Sie forderten, das bislang unbebaute Areal weiterhin als Grünfläche zu erhalten. Als Gründe führten die Freien Wähler unter anderem an: zunehmende Probleme mit der Verkehrsbelastung, steigende Kosten für den Hochwasserschutz und Behinderung der Frischluftzufuhr in den Ortskern.

Dem Vorstoß hatte sich ursprünglich auch die Verwaltung angeschlossen, da ihrer Meinung nach der Bebauungsplan "den aktuellen und grundsätzlichen städtebaulichen und siedlungsstrukturellen Zielsetzungen entgegensteht". Noch vor der Ratssitzung änderte der Antrag auf eine private Erschließung und die Bekanntgabe der bereits existierenden Planung jedoch die Ausgangslage. Der in der Folge mit dem Thema befasste Planungsausschuss plädierte für eine rechtsgutachterliche Klärung durch die Gemeinde Alfter. Das Ergebnis liegt nun vor.

Die Rechtsanwälte führen unter anderem aus, dass bei einer Bebauungsplanänderung zugunsten des Grünflächenerhalts den Grundstückseigentümern Entschädigungsansprüche für den erlittenen Vertrauensschaden zustehen. Danach kann eine Entschädigung für solche Aufwendungen verlangt werden, die im Vertrauen auf den Fortbestand des Bebauungsplans in seiner jetzigen Fassung zur Vorbereitung einer künftigen Nutzung angefallen sind.

Eine Änderung des Bebauungsplans zugunsten des Grünflächenerhalts könnte jedoch noch mehr Folgen für die Gemeinde Alfter haben. "Es ist davon auszugehen", so die Verwaltung in ihren Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt der Ratssitzung, "dass der Grundstückseigentümer alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpft, um die von ihm beabsichtigte Erschließung und Bebauung zu verwirklichen."

Insofern sei auch das Prozesskostenrisiko beachtlich. Darauf haben bereits im Februar auch die Anwälte der Eigentümer hingewiesen. Für den Fall einer Änderung des Bebauungsplans und bei Erlass einer Veränderungssperre wurden rechtliche Schritte und Entschädigungsansprüche in voraussichtlich siebenstelliger Größenordnung angekündigt.

Das sagen die Freien Wähler

Die Freien Wähler werten das Ergebnis des Gutachtens anders. Es pulverisiere die Drohkulisse. "Das von den Eigentümern aufgebaute Schreckensszenario fällt mit dem nun vorliegenden Rechtsgutachten wie ein Kartenhaus in sich zusammen", heißt es in einer Pressemitteilung der Ratsfraktion.

In nahezu allen Bereichen, in denen Schadensersatzforderungen angedroht wurden, seien diese nicht gerechtfertigt. Sie blieben lediglich im Bereich des Vertrauensschutzes für die bisher geleistete Planung bestehen. Diesen Schadensersatzzahlungen müsse man nach Ansicht der Freien Wähler jedoch die Folgekosten bei einer Umsetzung des Baugebietes gegenüberstellen, beispielsweise die Kosten für Hochwasserschutz und Kanalbau, sowie den Verlust an Lebensqualität im gesamten Alfterer Ortskern.

Die Freien Wähler kommen daher zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Wohnbaufläche in Birrekoven ein sehr gutes Geschäft für die Gemeinde Alfter sei. Wichtig sei, die Entscheidung, den Bebauungsplan zu ändern, zügig zu treffen. Der Vertrauensschutz bestehe, bis ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans eingeleitet worden sei. Bis dahin könnten die Eigentümer weitere Planungskosten produzieren, heißt es in der Pressemitteilung der Freien Wähler. Es liege daher im Interesse der Gemeinde, das sofort zu stoppen.

Info

Der Rat der Gemeinde Alfter tagt am Mittwoch, 28. August, ab 18 Uhr im Rathaus in Oedekoven, Am Rathaus 7. Die Sitzung zu diesem Punkt ist öffentlich.

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