Alma-Einkaufspark in Alfter-Oedekoven Bauanfrage für Drogeriemarkt wird geprüft

ALFTER-OEDEKOVEN · Die Bauvoranfrage für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Alma-Einkaufspark Oedekoven hat sich zu einer planungsrechtlich verzwickten Angelegenheit entwickelt. Eventuell können Teile des Discountmarktes Knüller in Zukunft anders genutzt werden.

 Wäre ein Drogeriegeschäft beim Knüller-Markt zentrumsschädlich? Das soll geprüft werden.

Wäre ein Drogeriegeschäft beim Knüller-Markt zentrumsschädlich? Das soll geprüft werden.

Foto: Henry

Eine Schneise in das Dickicht unwirksamer Bebauungspläne hat nun der Ausschuss für Gemeindeentwicklung geschlagen. Für einen Teilbereich des Gewerbegebietes Oedekoven wird der Bebauungsplan aufgehoben.

Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fiel einstimmig. Auf Basis dieser Entscheidung ist die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises nun bereit, mit der Prüfung der Bauvoranfrage der Thomas und Christian Faßbender GbR zu beginnen. Sie hat vor, auf ihren Grundstücken an der Medinghovener Straße als Bauherr und Investor Teile der vorhandenen Verkaufsflächen des Discountmarktes Knüller für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes umzunutzen.

Bei der planungsrechtlichen Prüfung kam heraus, dass es für diesen Bereich keinen wirksamen Bebauungsplan gibt. Nicht nur der Bebauungsplan "Medinghovener Straße" in seiner Fassung von 2006 ist gemäß der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster unwirksam; auch der ursprüngliche Bebauungsplan Nord für das Gewerbegebiet Oedekoven kann ersatzweise nicht herangezogen werden. Denn die damals darin festgelegte Planung ist von der tatsächlichen städtebaulichen Entwicklung längst überholt worden und damit ebenfalls unwirksam.

Bei dem Verfahren zur Teilaufhebung hat die Thomas und Christian Faßbender GbR der Gemeinde Alfter ihre finanzielle Unterstützung signalisiert. Wie Christian Faßbender auf Anfrage bestätigte, sei man zur Übernahme von Kosten bereit, die beispielsweise durch erforderliche Gutachten und Beratung entstehen. Die Teilaufhebung ermöglicht nun einen Neuanfang. "Sie bietet die Chance für eine neue Diskussion über die planerische Steuerung und Neuausrichtung in diesem Gebiet", sagte im Ausschuss Claudia Gerhardi, Leiterin des Fachbereichs Planen, Entwickeln, Bauen bei der Gemeinde Alfter. Ein Knackpunkt in der gesamten Angelegenheit ist allerdings das 2013 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept, mit dem die Gemeinde Alfter die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften und sonstigen Betrieben in Gewerbegebieten steuern will.

Nahversorgungsrelevante Sortimente - und dazu zählen auch Drogerieartikel - sollen nur noch in den Ortszentren von Oedekoven, Alfter und Witterschlick zugelassen sein, nicht aber in Gewerbegebieten oder einem Sonderstandort wie dem Alma-Einkaufspark. Die Festlegungen im Zentrenkonzept und die Sortimentsliste sind allerdings nur dann rechtsverbindlich, wenn sie in einem Bebauungsplan verankert worden sind. Das ist zurzeit für das Gewerbegebiet Oedekoven nicht der Fall. Die Bauaufsicht wird daher die Zulässigkeit eines Drogeriemarktes anhand des Baugesetzbuches prüfen.

Dazu gehört unter anderem die Klärung, ob von dem Bauvorhaben "schädliche Auswirkungen" auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden ausgehen.

Zurzeit gibt es in der Gemeinde Alfter keinen Drogeriemarkt mehr und der Gemeinde Alfter geht dadurch rund die Hälfte der Kaufkraft bei Drogerieartikeln verloren.

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